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II.

Zweimal in seiner Chronik erwähnt Eusebius den Ignatius. Zum 25. Jahre des Agrippa (Vespas. ann. 1, Abr. ann. 2085) bemerkt er (Arm.): „Antiochiae secundus episcopus constitutus est Ignatius“;2121   Euseb. Chron. edid. A. Schoene Vol. II p. 158. Hieron. (p. 157) zu Olymp. CCXII = ann. Abr. 2085: „Antiochiae secundus episcopus ordinatur Ignatius.“ Epit. Syr. (p. 213): „Antiochiae episcopus secundus extitit Ignatius.“ Syncell. (p. 156): Ἀντιοχείας ἐπίσκοπος Ἰγνάτιοστ. ἔτη λ´. nach dem 10. Jahr Trajan’s (an. Abr. 2123) gibt er an: „Traiano adversus Christianos persecutionem movente Simon Cleopae (filius) Hierosolymitanae ecclesiae episcopus martyrium subiit, cui successit Jostus. Itidem (Cod. N. add. „et Ignatius“) Antiochensium episcopus martyrium passus est, post quem III Antiochensium episcopus constitutus est Eron. Plinius secundus, cuiusdam provinciae praeses etc.“ (es folgt der Bericht über den Briefwechsel zwischen Trajan und Plinius nach dem Zeugniss Tertullian’s).2222   Euseb. Chron. p. 162. heron, zum 10. Jahr Trajan’s = ann. Abr. 2123 (p. 163): „Traiano adversum Christianos persecutionem movente Simon . . . crucifigitur. cui succedit Justus. — Ignatius quoque Antiochenae ecclesiae episcopus Romam perductus bestiis traditur. Post quem tertius constituitur episcopus Heron.“ Zum 11. Jahr Trajan’s = ann. Abr. 2124: „Plinius Secundus etc.“ Die Angabe in der Epit. Syr. (p. 214) stimmt ganz mit dem Arm. („porro“ simili modo etiam Ignatius“). Das Chron. pasch. steht in der Mitte zwischen Eusebius und Hieronymus (edit. bonn. p. 472, 1: ὁμοίως δὲ καὶ Ἰγνάτοπς Ἀντιοχέων ἐπίσκοπος ἐν Ῥώμῃ ἐμαρτύρησεν). Ueber die Aufstellungen desselben vgl. Zahn, a. a. O. S. 58 n. 2; S. 47 f. — Ueber eine dritte, angebliche, Erwähnung des Ignatius in der Chronik Euseb’s vgl. Zahn, a. a. O. S. 46 f. Da dieselbe auch von Syncellus nicht gelesen worden ist (Schöne, a. a. O. p. 162 Hn), so gehört sie sicher nicht in die euseb. Chronik, obgleich sie sich auch in der Epit. Syr. (p. 214 zu ann. Abr. 2116) findet. Die Verwandtschaft dieser Epitome — direct oder indirect — mit der Chronik des Hieronymus ist bereits bewiesen; vgl. Zahn, a. a. O. und Lipsius, Chronologie der röm. Bischöfe (1869) S. 26 f. Hiernach scheint es, als 9habe Eusebius für den Amtsantritt des Ignatius ein überliefertes Datum besessen, während ihm ein solches für das Jahr des Martyriums fehlte; denn „nur im Zusammenhang der Erwähnung der Verfolgung unter Trajan wird das Martyrium des Ignatius neben dem des Simeon angeführt, aber ebensowenig zu diesem, als zu dem darnach erwähnten Bericht des Plinius in ein chronologisches Verhältniss gestellt.“2323   Zahn, a. a. O. S. 57 f. Hier eröffnen sich nun drei Möglichkeiten: entweder hat Eusebius für den Amtsantritt des Heron, des Nachfolgers des Ignatius, kein überliefertes Datum besessen, während ihm für die übrigen antiochenischen Bischöfe solche zu Gebote standen, oder er hat zwar auch hier eines gekannt, aber Bedenken getragen, es zu wiederholen, oder endlich, er hat überhaupt keine überlieferten Daten zur Verfügung gehabt, sondern die Amtszeiten der antiochenischen Bischöfe willkürlieh angesetzt. Um zwei dieser Möglichkeiten zu eliminiren, ist eine Untersuchung der in der Chronik aufgezeichneten antiochenischen Bischofsliste geboten. Dieselbe ist bisher nicht unternommen worden.

Die antiochenische Bischofsliste, die Eusebius in der Chronik überliefert hat, reicht von Euodius bis Tyrannus, dem 19. Bischof.2424   In dem Arm., wie er jetzt vorliegt, ist nur noch der Amtsamtritt des 16. Bischofs Timäus verzeichnet. In dem spatium historicum sind die Namen der Einzelnen lediglich mit Angabe ihres Platzes in der Reihenfolge ohne die Zahl ihrer Amtsjahre angeführt, aber das Jahr ihres Amtsantrittes ist bemerkt, und zwar in der Regel ad filum imperat. Rom., nur die ersten beiden sind ad. fil. Jud., Nr. 12 u. 15 ad ann. Abr., Nr. 14 ad Olymp. gestellt. Bekanntlich aber hat Eusebius 10selbst die ann. Abr. in Gleichzeitigkeiten zu den fila regnorum und Olymp. geordnet.2525   Zur richtigen Reduction der Jahre Abraham’s auf Jahre der christlichen Zeitrechnung, sowie zur Rectificirung der eusebianischen Olympiaden vgl. A. v. Gutschmid, De tempp. notis quibus Eusebius utitur in chronicis canonibus (Kiliae 1868) p. 11. p. 19 sq. (Lipsius, Chronologie S. 6). Was Eusebius sonst noch von der Geschichte der antiochenischen Kirche zu sagen weiss, reducirt sich fast auf nichts. Man hat nun daraus, dass er die Amtsjahre der antiochenischen Bischöfe nicht ausdrücklich genannt hat, geschlossen, dass er hier nicht, wie bei seinen Angaben über die römischen und alexandrinischen Bischöfe, eine Liste zu Grunde legen konnte, welche neben den Namen die Jahre der Amtszeit der Bischöfe enthielt.2626   Zahn, a. a. O. S. 57. Dieser Schluss scheint begründet. Allein es ist andererseits zu erwägen, dass Eusebius bei seinen Angaben über die Reihenfolge der jerusalemischen Bischöfe, wo er ebenfalls keine Amtszeit nennt, vorsichtig gewesen ist, und wenigstens his zum 35. (34.) Bischof Narcissus das Jahr des Amtsantritts nur zweimal (dreimal) ver. merkt hat. Ja er entschuldigt hier ausdrücklich am Schluss sein summarisches Verfahren mit den Worten: „tot in Hierusalem episcopis constitutis non convenit nobis singulorum tempora disponere, eo quod non invenimus integros annos praefecturae.2727   Vgl. Chron. p. 172 post ann. Abr. 2200. Wenn er nun, trotzdem dass, in der ihm vorliegenden Liste der antiochenischen Bischöfe selbst keine Amtszeiten sich vorfanden, den Amtsantritt der Einzelnen pünktlich vermerkt, so reicht es schwerlich aus mit Zahn2828   A. a. O. zu sagen: „Eusebius wird sich durch die im Vergleich zur Geschichte der jerusalemischen Kirche offener daliegende Geschichte der antiochenischen Kirche und ihrer Bischöfe ermächtigt gefühlt haben, die Bischöfe Antiochiens so zu vertheilen, wie er thut.“ Eben die Bemerkung zu ann. Abr. 2200 macht es wahrscheinlich, 11dass Eusebius für die antiochenische Liste oder für einen Theil derselben irgend welches chronologische Material vorgefunden hat.2929   So hat auch Lipsius (a. a. O. S. 187 not.) geurtheilt. Man wird deshalb die Liste auf dasselbe hin zu prüfen haben. Ich stelle dieselbe hier zusammen:

Jahre Jahre
Bischöfe. Abrahams p. Chr. nat. Kaiserjahre
[Petrus apostolus cum primum Antiochenam ecclesiam fundasset Romanorum urbem proficiscitur] 20553030   Hieron.: ad ann. 2058 = 42 p. Chr. = Claudius II. 39 Gaius III.

1) Primus Antiochiae episcopus constitutus Euodius

20583131   Hieron.: ad ann. 2060 = 44 p. Chr. = Claudius IV. 42 Claudius II.
2) Ignatius 2085 69 Vespasian I.

3) Heron (Arm.: Eron) . . . post

21233232   Hieron.: ad ann. 2123. 107 Traian X.

4) Cornelius

2144 128 Hadrian XII.

5) Eros (Arm.: Eron)3333   Hier fehlt im Arm. die Ordinalzahl.

2158 142 Antonin V.

6) Theophilus

2185 169 Aurel IX.

7) Maximinus (Arm. et Hieron.: Maximus)

2193 177 Aurel XVII.

8) Serapion

2206 190 Commodus XI.

9) Asklepiades

22283434   Hieron.: ad ann. 2227 = 210 p. Chr. = Caracalla I. 210 Caracalla I.

10) Philetus (Arm.: Philippus)

22333535   Hieron.: ad inn. 2234 = 217 p. Chr. = Macrinus I. 215 Caracalla VI.

11) Zebinus

22453636   Hieron.: ad ann. 2245 = 228 p. Chr. = Alexander VII. 227 Alexander VI.
12

12) Babylas

22703737   Hieron.: ad ann. 2268 = 251 p. Chr. = Decius I. 252 Gall. et Volus. I.

13) post quem Fabius (Arm.; Fabianus)

14) Demetrianus (Arm.: Demetrius)3838   Im Arm. fälschlich der 9. genannt.

22723939   Hieron.: ad ann. 2269 = 252 p. Chr. = Gall. et Volus. I. 254 Valer. et Gall. I.
15) Paulus 22784040   Hieron.: ad ann. 2277 = 260 p. Chr. = Valer. et Gall. VII. 260 Valer. et Gall. VII.
16) Domnus 22834141   Hieron.: ad ann. 2283 = 266 p. Chr. = Valer. et Gall. XIII. 265 Valer. et Gall. XII.
17) Timaeus (2288)4242   Die Zahlen von hier bis zum Schluss sind die des Hieronymus, da der Arm. hier fehlt. (271) (Aurelian I.)
18) Cyrillus (2297) (280) (Probas IV.)
18) Tyrannus (2319) (302) (Diocletian XVIII.)

Dass auf diese Liste mindestens in ihrem ersten Theile (bis Serapion) kein Verlass ist, hat Lipsius4343   A. a. O. S. 187 not. erkannt; aber er hat geurtheilt, dass von Serapion an gerade bei den antiochenischen Bischöfen die angesetzten Gleichzeitigkeiten auf Ueberlieferung zu beruhen scheinen.4444   A. a. O. S. 210. Anders Stroth (bei Closs, Eusebius’ Kirchengeschichte [1839] S. 272 n. 3): „Eusebius setzt in seiner Chronik Paul’s Absetzung in d. J. 267; allein seiner Chronik ist in diesem Zeitraume fast gar nicht zu trauen.“ Es lassen sich mehrere positive Grande gegen die Zuverlässigkeit der Liste geltend machen. Zunächst sei auf die Unsicherheiten verwiesen. Der Tod des Ignatius und der Amtsantritt senes Nachfolgers werden nicht genau datirt; die Zeit des Amtsantritts des Fabius wird überhaupt nicht vermerkt oder doch nicht hinreichend deutlich. Aber zu den Ungenauigkeiten oder Dunkelheiten wird man den Umstand, dass der Amtsantritt des Euodius drei Jahre nach dem Aufbruch des Petrus nach Rom gesetzt wird, sowenig13rechnen dürfen, als den anderen, das des Petrus an der Stelle, wo der erste antiochenische Bischof. erwähnt wird, nicht gedacht wird. Diese Beobachtungen können vielmehr nur so gedeutet werden, dass die Quelle des Eusebius, resp. die seines Gewährsmanns, die Einsetzung des Euodius durch Petrus überhaupt nicht erwähnt hat. Man braucht nur die parallelen Stellen in der Chronik über die Gründung und die ersten Bischöfe der römischen, alexandrinischen, jerusalemischen Kirche zu vergleichen, um sich zu überzeugen, dass die Quellen (resp. Listen) die dem Eusebius, resp. seinem Gewährsmann, hier zu Gebote standen, anders d. h. mit einem directen Hinweis auf den bischöflichen Apostel begonnen haben.4545   Vgl. für Alexandrien die Angabe ad ann. Agripp. 4 (p. 152) mit der ad. ann. Abr. 2077 (p. 154); für Rom die Angabe ad ann. Abr. 2055 (p. 150) mit der ad ann. Agrippae 22 (p 156); für Jerusalem die ad ann. Abr. 2049 (p. 159). Es wird diese Beobachtung später noch zu verwerthen sein. Wie unsicher aber die Liste ist, lässt sich gleich bei den beiden ersten Bischöfen, deren Amtszeit wir einigermassen controliren können, erweisen. Der Amtsantritt des Maximinus ist auf das 17. Jahr Aurel’s datirt; aber Theophilus, sein Vorgänger, hat nach seinem eigenen Zeugniss mindestens noch im 1. Jahre des Commodus gelebt und geschrieben.4646   Vgl. Theoph. ad Autol. III, 27. 28. Von den beiden Einwürfen, die erhoben worden sind, um die Angabe der Chronik zu retten, 1) dass unter dem ad Autol. III, 27 sq., genannten Imperator Marcus Aurelius Verus (Verus, Aurelius Verus) nicht der Nachfolger des Antoninus Pius, sondern Lucius Verne zu verstehen sei (so Tzschirner, v. Senden bei Otto, corp. Apologett. T. VIII, p. 266, n. 20), oder 2) dass der Verf. der drei Bücher ad Autol. nicht identisch mit dem antiochenischen Bischof sei, ist der erste einer Widerlegung nicht werth, der andere aber müsste erst sicherer begründet werden, um Beachtung zu verdienen. Dodwell (Dissertatt. in Iren. [Oxon.16891 p.170 sq.) hat ihn meines Wissens als der erste, und zwar vorsichtig, erhoben. Seine Argumente sind aber, von dem aus der Chronik Euseb’s erborgten, abgesehen, ganz unstichhaltig. Vgl. gegen ihn die Ausführungen des Prudentius Mar. (abgedruckt bei Otto, 1. c. T. IX p. 299 sq. 309 sq., bei Gallandi, Biblioth. T. II [1788] p. X. XXII).
   Man wird es vielleicht bereits für eine gelehrte Correctur halten dürfen, dass dem Theophilus von Syncellus (p. 665, 21) 13, vom Verf. des Chronogr. syntomon (nach dem Chron. C Panum, s. Euseb. Chron. Vol. I Append. p. 74) 14, von Eutychius (Annal. edid. Pococke. [Oxon. 1658] T. I p. 359) 21, von Nicephorus (Chronogr. compend. ad calcem edit. Dindorfian. Syncelli p. 781) 13 Jahre beigelegt werden.
Eusebius hat also den Amtsantritt 14des Maximinus mindestens um. 4 Jahre, vermuthlich aber noch um einige mehr, zu früh gesetzt. Weiter: Für den Amtsantritt des Asklepiades giebt Eusebius das 1. Jahr des Caracalla an, d. h. d. J. 211-212. Wir wissen aber aus der Kirchengeschichte Euseb’s (VII, 11, 4), dass Alexander, der spätere jerusalemische Bischof, noch als Bischof in Cappädocien und zwar während seiner Gefangenschaft in der Verfolgung unter Septimius Severus in einem Brief an die antiochenische Gemeinde des kürzlich geschehenen Amtsantritts des Asklepiades Erwähnung gethan hat. Mithin ist Asklepiades noch unter Septimius Severus Bischof geworden. In der Chronik datirt Eusebius (p. 176) die Confessio Alexander’s auf das Jahr 2219 Abr. (in Wahrheit = 201|2 p. Chr.) = 10. Jahr d. Septimius (den Antritt desjerusalemischen Bischofsamtes auf d. J. 2231 [= 213 p. Chr.] 4. Jahr d. Caracalla). Also wäre nach dieser Berechnung zu schliessen, dass Asklepiades bald nach 202 Bischof geworden ist. Allein dieses Datum wird auch begründeten Bedenken unterliegen, und somit würde sich nur soviel als sicher festhalten lassen, dass der Zeitraum v. J. 177-211 (212) für Maximinus und Serapion mindestens auf 181-210 gesetzt, möglicher, ja wahrscheinlicher Weise noch um einige Jahre verkürzt werden muss.4747   Den Fehler betreffs des Amtsantritts des Asklepiades hat schon Valesius [zu Euseb, h. e. VI, 11) angemerkt. Der Amtsantritt des Babylas ist sicher um ein Jahr zu spät gesetzt; denn Babylas hat bereits unter Deeius den Märtyrertod erlitten. Der Amtsantritt des Domnus , der zu 2283 Abr. verzeichnet ist, ruft wenigstens sofort Bedenken hervor, u. s. w. 15Allein alle diese Bedenken reichen nicht aus, um den Werth der Liste überhaupt in Frage zu stellen. Sie erlauben noch immer an die wesentliche Richtigkeit der in ihr verzeichneten Daten, wenigstens für die zweite Hälfte , zu glauben und — vor allen Dingen — sie geben keinen Aufschluss darüber, woher die Ansätze des Eusebius stammen. Auch ein Ueberblick. über die Amtszeiten der Bischöfe, führt zu keiner Einsicht in das Schema, nach welchem dieselben arrangirt sein könnten.

Euodius 27 Jahre Philetus 12 Jahre
Ignatius 38  „ Zebinus 25  „
Heron4848   Ueber die Form „Heron“ (besser als Heros) vgl. Zahn, PP. App. Opp. fasc. II. p. 335 n. 5. 21  „ Babylas u. Fabius  2  „
Cornelius 14  „ Demetrianus  6  „
Eros 27  „ Paulus  5  „
Theophilus  8  „ Domnus  6  „
Maximinus 13  „ Timäus  9  „
Serapion 20  „ Cyrillus 22  „
Asklepiades  5  „

So bleibt nur noch ein Weg übrig zur Ermittelung des von Eusebius, resp. seinem Gewährsmann, möglicherweise benutzten Schemas das ist die Vergleichung der chronologischen Ansätze in der antiochenischen Liste mit denen in den Listen der römischen und alexandrinischen Bischöfe. Die Vergleichung führt in der That zu einer überraschenden und folgenreichen Entdeckung.

Jahre
Abrah.
Euodius zu 2058

= 3 Jahre nach dem Amtsantritt des Petrus in Rom (2055).

Ignatius „  2085

= 3 Jahre nach dem Amtsantritt des ersten röm. Bischof, Linus (2082).

Heron „  2123

= 4 Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 5. röm. Bischof, Alexander (2119).

Cornelius „  2144

= 4 Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 7. röm. Bischof, Telesphorus (2140).

Eros „  2158

= 4 Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 9. röm. Bischof, Pius (2154).

Theophilus „  2185

= 5 (4) Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 11. röm. Bischof, Soter (2180).

Maximinus „  2193

= 4 Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 12. röm. Bischof, Eleutherus (2189).

Serapion „  2206

= 4 Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 13. röm. Bischof, Victor (2202).

Asklepiades „  2228

=1 Jahr vor dem Amtsantritt des 15. röm. Bischof, Calixtus (2229).

Philetus „  2233

= 4 Jahre = 1 Olymp. nach dem Amtsantritt des 15. röm. Bischof, Calixtus (2229).

Zebinus „  2245

= 1 Jahr vor dem Amtsantritt des 17. röm. Bischof, Pontianus (2246).

Babylas u. Fabius „  2270

= 1 Jahr vor dem Amtsantritt des 23. röm. Bischof, Sixtus (2271).

Demetrius „  2272

 

Paulus „  2278

= 1 Jahr vor dem Amtsantritt des 24. röm. Bischof Dionysius (2279).

Domnus „  2283

 

Timäus4949   Die Ansätze für Timäus und Cyrillus sind nach Hieronymus gegeben, da die armenischen Handschriften lückenhaft sind. Uebrigens beweist die Beobachtung, dass die von Hieron. gegebenen Ansätze sich dem eusebianischen Schema präcis einfügen, an diesen Stellen die Zuverlässigkeit des Hieronymus als Gewährsmann für die Chronik Eusebs. „  2288

= 1 Jahr vor dem Amtsantritt des 25. röm. Bischof, Felix (2289).

Cyrillus „  2297

= 1 Jahr vor dem Amtsantritt des 26. röm. Bischof, Eutychianus (2298).

Tyrannus „  2319

= (Zeitgenosse des Eusebius).

An dieser Liste ist vor Beurtheilung und Verwerthung derselben kaum irgend etwas zu beanstanden. Auffallend, weil dem Schema nicht präcis untergeordnet, sind nur folgende Ansätze. 1) Die Datirung des Euodius und Ignatius auf 3 — man erwartet 174 — Jahre nach dem Amtsantritt des Petrus und Linus. 2) Die Datirung des Theophilus und Soter auf 2085 resp. 2080 Abr.; man erwartet 2084 (2080) oder 2085 (2081) Abr. Alle übrigen Ansätze sind völlig durchsichtig. Wie in der ersten Hälfte der Liste häufig die Zeit zweier römischer Bischöfe gleich gesetzt wird der Zeit eines antiochenischen, so ist umgekehrt in der zweiten Hälfte der Liste zweimal die Zeit zweier antiochenischer Bischöfe gleich geordnet der eines römischen Bischofs. Hier reichte also die Ueberlieferung gerade noch aus, um die äusserste Unordnung abzuwehren. Warum aber der Antritt des Demetrius dann gerade auf 2272 Abr., der des Domnus auf 2283 Abr. fixirt ist, wird noch zu erörtern sein. Ebenso wird untersucht werden müssen, warum der Amtsantritt des Asklepiades bereits dem Schema: ein Jahr. vor u. s. w. eingezeichnet ist, während dem seines Nachfolgers Philetus noch die alte Anordnung zu Grunde liegt. Was nun die beiden obengenannten zu beanstandenden Daten betrifft, so ist das den Ansätzen der Chronik hier zu Grunde liegende Schema sonst so lückenlos, dass man es unbedenklich bei Theophilus — handelt es sich doch nur um 1/4. Olympiade — zur Textkritik verwerthen darf, sei es nun des Eusebius oder richtiger seiner Quelle. Da der Amtsantritt des Eleutherus auf 2189 datirt ist, dem Soter aber 8 Amtsjahre zugewiesen sind, so erscheint es wohl kaum gewagt, anzunehmen, dass in der Quelle ein Jahr gestanden hat, welches mit 2181 in Gleichzeitigkeit zu setzen ist. Damit stellt sich aber das Schema (2085-2081) wieder her. Den ersten Punkt, die Ansätze für Euodius und Ignatius betreffend, so erscheint die Aenderung in 2058 (2054) oder 2059 (2055) und 2085 (2081) oder 2086 (2082) sehr lockend, da auch hier die Differenz mit dem Schema nur 1/4. Olympiade beträgt. Indess, es kann nicht sofort entschieden werden, welcher dieser Ansätze für die Quelle in Anspruch zu nehmen ist, und da möglicherweise hier andere Erwägungen noch Beachtung verdienen, so wird die Erledigung dieses Punktes zu verschieben sein.

18

Ein Ueberblick über die Liste lehrt, dass dieselbe durchaus schematisch angelegt ist und zwar so, dass in ihrer ersten Hälfte der Amtsantritt des antiochenischen Bischofs 4 Jahre nach dem Amtsantritt eines römischen Bischofs verzeichnet ist, während derselbe in der zweiten Hälfte um ein Jahr vorher angesetzt ist. Den Faden bilden die Jahre Abrahams. Hieraus ergiebt sich von, selbst die wesentliche und totale Unbrauchbarkeit aller Ansätze; es müsste denn zufällig einer von ihnen richtig sein.5050   Die Ansätze in der 2. Hälfte der Liste, von Asklepiades an, lehren, dass in grossen Hauptzügen — auf Grund sei es schriftlicher, sei es mündlicher Ueberlieferung — das Richtige nicht ganz verfehlt sein kann. Aber der einzelne Ansatz kann natürlich auch hier unmöglich präcis sein, da er schematisch gemacht ist. Es sind nämlich

die Jahre des Euodius = den Jahren des Petrus 27 (25).
 „  „  „ Ignatius =  „  „  „ Linus (1), Anencletus (2) , Clemens (3) , Evarestus (4) (+ 1 J.?).
 „  „  „ Heron =  „  „  „ Alexander (5) und Sixtus (6).
 „  „  „ Cornelius =  „  „  „ Telesphorus (7) und Hyginus (8).
 „  „  „ Eros =  „  „  „ Pius (9) und Anicetus (10)
 „  „  „ Theophilus =  „  „  „ Soter (11).
 „  „  „ Maximinus =  „  „  „ Eleutherus (12).
 „  „  „ Serapion
  u. Asklepiades
=  „  „  „ Victor (13) und Zephyrinus (14) .
 „  „  „ Asklepiades
  u. Philetus
=  „  „  „ Calixtus (15) und Urbanne (16).
 „  „  „ Zebinus =  „  „  „ Pontianus (17), Anteros (18), Fabianus (19), Cornelius (20), Lucius (21), Stephanus (22).
 „  „  „ Babylas
  u. Fabius
  u. Demetrius
=  „  „  „ Sixtus (23).
 „  „  „ Paulus
  u. Domnus
=  „  „  „ Dionysius (24).
 „  „  „ Timäus =  „  „  „ Felix (25).

Gehen wir einen Schritt weiter und untersuchen wir näher die Ansätze der Liste, so lässt sich folgendes feststellen:

1) Das erste Schema, d. h. das bis zum Amtsantritt des Philetus reichende, kann Eusebius nicht selbst sich zugerichtet, sondern muss es vorgefunden haben. Denn a) er hätte sonst sich wohl mit der Aufstellung eines Schemas begnügt; b) seine oben mitgetheilten Bemerkungen zur jerusalemischen Bischofsliste liessen erschliessen, dass er für die antiochenische chronologische Ansätze besass.5151   Schwieriger scheint es zu sein, zu ermitteln, ob Eusebius auch für die zweite Hälfte eine Quelle ausgeschrieben hat, die das Schema des Jahresintervalls bereits enthielt, oder ob dies Schema sein Eigenthum ist. Allein da auch hier die römische Bischofsliste, wie sie in der Chronik zugerichtet ist, den Faden bildet, diese aber in ihrer von Fehlern wimmelnden Construction sicher ein Werk des Eusebius ist (Lipsius, a. a. O. S. 9 f. S. 13 f. S. 18 f.), und da das Intervall zwischen dem jedesmaligen römischen und antiochenischen Bischof deutlich der Rechnung nach ann. Abr. — d. h. der von Eusebius zuerst aufgestellten Rechnung — folgt, so kann gar nicht zweifelhaft sein, dass von Asklepiades, resp. Zebinus, an Eusebius selbständig gearbeitet hat. Er konnte hier aber sich ermächtigt fühlen, die Daten zu arrangiren, weil er in der That einige Kunde über die Zeit der antioch. Bischöfe seit Zebinus besessen hat (s. die vorige Anm.). Freilich reichte diese Kunde nicht aus, um die Antrittsjahr e sicher zu ermitteln, und es ist nur ein Beweis seiner Leichtfertigkeit, dass er trotzdem sich nicht gescheut hat, zu thun, als besässe er zuverlässige Traditionen.

2) Das erste, überlieferte Schema war nicht in ann. Abr., sondern in Olympiaden angeordnet; denn so ist zweifelsohne das Intervall von 4 Jahren zu deuten. Hieraus a) wird es noch einmal unwahrscheinlich, dass Eusebius dieses Schema erfunden hat; denn seine Specialität, so zu sagen, sind die ann. Abr.5252   Vgl. die vorige Anmerk. (v. Gutschmid, a. a. O. S. 3). Es ist somit b) weiter zu schliessen, 20dass die Quelle, welcher Eusebius hier gefolgt ist, die römischen Bischöfe in Olympiadengleichzeitigkeiten geordnet und die antiochenischen um eine Olympiade ihnen nachgesetzt hat.

3) Das von Eusebius vorgefundene Schema hat mit dem Amtsantritt des Philetus in der 249. (in Wahrheit in der 248.) Olympiade geschlossen.

Darnach kann es kaum zweifelhaft sein, dass die von Eusebius benutzte Quelle die Chronik des Julius Africanus gewesen ist; denn diese reichte bekanntlich bis zum 3. Jahre des Elagabal (250. Olymp.) und war in ihren zweiten Theile nach Olympiaden geordnet.5353   Ueber diese Chronik vgl. Syncell., Chronogr. (edid. Dindorf) p. 400, 10. Euseb., Praefat. ad Chron. can. (Schöne, Vol. I. p. 4). Euseb. Chron. p. ann. 1570 Abr. Euseb. h. e. VI, 31. Euseb., Praep. evang. Hieron. de vir. ill. c. 63. Joh. Malalas., Chronogr. (edid. Dindorf) vv. 11. etc. Routh, Reliq. S S. T. II (1814) p. 105 sq. Die Literatur bei Fabricius-Harles, Pauly (R Encykl. IV. Bd. S. 501 f.), Nicolai (Griech. Lit.-Gesch. II. Bd. 2. Hälfte [1877] S. 584 ff. Vgl. das Fragment in der Praepar. des Eusebius (Routh, 1. c. p. 157): αἱ μὲν οὖν ὁστορίαι συντρέχουσι, Κύρου τε βασιλείας, καὶ αἰχμαλωσίας τέλους. καὶ [τὰ] κατὰ τὰς Ὀλυμπιάδας οὕτως εἰς ἡμᾶς εύρεθήσεται συμφωνήσαντα· τούτοις γὰρ ἐπρ́μενοι καὶ τὰς λοιπὰς ἱστορίας κατὰ τὸν αὐτὸν λόγον ἀλλήλαις ἐφαρμώσομεν. (Auch die dem Origenes bekannten [c. Celsum II, 14], von Eusebius benutzten [Chron. post ann. 2048 Abr.] 16 Bücher Ὀλυμπιονικῶν αὶ χρονικῶν συναγωγῆς des Phlegon waren nach Olymp. angelegt; vermuthlich hat Africanus dieses Werk [vgl. die Nachweisungen über dasselbe bei Nicolai, a. a. O. S. 583 f. Teuffel, Röm. Lit.-Gesch. 3. Aufl. § 346, 3. § 349, 4. Die Fragmente sind gesammelt v. A. Westermann in d. Sammlung der Paradoaographen, 1839 p. 205-212, vgl. Pauly, R Encykl. V. Bd. S. 1540 f.] gekannt. Ueber die Chronik des Chryseros, des Freigelassenen des M. Aurel, der nach Theophilus [ad Autol. III, 27] eine Chronologie der römischen Machthaber von der Gründung der Stadt bis zum Tode M. Aurel’s geschrieben hat, wissen wir nichts Gewisses, vgl. die 10. Note v. Otto zu Theoph. ad Autol. III, 27). — Von dem Inhalt der Chronik des Julius Africanus, soweit dieselbe kirchengeschichtliche Daten enthielt, wusste man bisher nur sehr wenig. (Vgl. Routh, 1. c. p. 183 sq.). Wir besitzen aus dem 5., letzten, Buch der Chronik das Fragment über die 70 Jahrwochen Daniels, wiesen, dass Africanus v. Adam bis zur Auferstehung Jesu 5531 Jahre (dazu, was Euseb. Chronik post ann. 1983 Abr. bemerkt hat), von dort bis zum 3. Jahr Elagabals (Olymp. 250) 192 Jahre gerechnet hat. Den Clemens Alex. hat er unter Commodus gestellt, den Abgar zum Anfang des 3. Jahrhunderts erwähnt und vielleicht eine Notiz über die Lebenszeit des Ap. Johannes unter Trajan (Malalas, 1. c. p. 351) gegeben. — Dass die Quelle, welche Eusebius in der Chronik für die erste Hälfte der römischen und antiochenischen Bischofsliste benutzt hat, nicht etwa die Chronik des Hippolytus, sondern die des Africanus gewesen ist, braucht wohl nicht erst ausdrücklich bewiesen zu werden. Hingewiesen sei auf folgende Punkte: 1) Die Chronik des Hippolyt (s. d. Uebers. derselben bei Fabricius, Hipp. Opp. I p. 49 -59; vgl. Lipsius, a. a. O. S. 41 f. S. 66 f. Caspari, Quellen u. s. w. 3. Bd. [1875] S. 384-386. S. 426 f.) wird von Eusebius in der Chronik nicht erwähnt. 2) Die Chronik des Hippolyt reichte bis zur Zeit des Kaisers Maximin, des Nafhfolgers des Alex. Severus (bis nach 235 ann.); Eusebius Quelle aber reichte nur bis zum Amtsantritt der Bischöfe Calixt und Philetus, d. h. bis in die Regierungszeit Elagabals. 3) Die Anlage der Hippolyt’schen Chronik ist eine ganz andere, als die Anlage der Quelle des Eusebius gewesen ist. 4) Es ist unwahrscheinlich, dass die Hippolyt’sche Chronik eine antiochenische Bischofsliste enthalten hat.— Ueber das Verhältniss der Chronik des Hippolyt zu der des Africanus und weiter über das. Verhältniss des Africanus zu Hippolyt überhaupt, ist z. Z. noch nichts, Sicheres ermittelt. Doch glaube ich, es wahrscheinlich machen zu können, dass die älteren Arbeiten Hippolyts von Africanus benutzt worden sind, während umgekehrt später jener die chronographischen Arbeiten dieses verwendet. hat. Der Beweis für diese zwiefache Behauptung kann hier nicht angetreten werden. Es sei vorläufig auf eine Vergleichung der Resultate der Reconstruction des Hippolyt’schen Danielcommentar’s (Bardenhewer, 1877; Zahn, Theol. Lit.-Ztg. 1877 Nr. 18 S. 497 unten) mit den bekannten Fragmenten des Africanus bei Routh verwiesen (z.B. Bardenhewer S. 22 mit Routh, 1. c. p. 192; B. S. 14f. m. R. p. 114 sq. resp. Spitta [der Brief des Jul. Afric. an Aristides. 1877] S. 107 f. B. S. 21 f. 71-76 mit R. p. 111 sq.). Abschliessend wird sich hier erst urtheilen lassen, wenn die Fragm. des Hippolyt einmal gesammelt vorliegen werden, und die Beziehungen dieses Schriftstellers zu Theophilus u. Origenes festgstellt sind.

21

Diese Entdeckung bringt nach verschiedenen Seiten hin neue Aufschlüsse; so wird es durch dieselbe zur Gewissheit, dass auch die römische Bischofsliste bis Calixt in der Chronik des Eusebius aus der Chronik des Julius Africanus stammt. Lipsius bemerkte dort, wo er in seiner Chronol. d. römisch. Bischöfe die Resultate der Untersuchungen 22über die griechischen (morgenländischen) Kataloge zusammengefasst hat5454   S. 39 not.: „Wenn Julius Africanus in seiner Chronik, welche bis zum Jahre 222 (221?) ging, bereits ein Verzeichniss der römischen Bischöfe. gegeben haben sollte, so würde dieses als Quelle entweder für den bis Urban fortgesetzten Katalog, der in der Kirchengeschichte des Eusebius. (für die Zeit von Petrus bis Urban) noch erhalten ist, oder für den catal. V, welcher wahrscheinlich der der Chronik des Anianos war, anzusehen sein. Zur Aufstellung einer einigermassen wahrscheinlich zu machenden Hypothese fehlen uns aber hier alle Mittel.“ Das Mittel scheint nun gefunden zu sein, und zwar wird durch dasselbe bewiesen, dass in der Chronik des Julius Afr. ein römisches Bischofsverzeichniss enthalten war, und dass dasselbe die Quelle weder für die Kirchengeschichte des Eusebius, noch für jene Grundschrift, auf welcher die späteren griechischen und morgenlänr dischen Verzeichnisse fussen sollen, sondern für die Chronik des Eusebius gewesen ist. Es wird nach diesem Ergebniss geboten sein, die römischen Bischofsliste4n des Eusebius, der Griechen und Morgenländer einer erneuten Untersuchung zu unterziehen (s. den Excurs am Schlusse dieser Abhandl.). Uns interessirt hier nur soviel, dass, wie Lipsius gezeigt hat, Eusebius tei Abfassung der Kirchengeschichte in den Besitz einer zweiten römischen Liste gelangt war, die gerade für den Zeitraum von Petrus bis Urban auf einer anderen Quelle beruhte. Diese Liste hat er seiner Kirchengeschichte eingefügt. Er hat damit selbst der ersten Liste ein Misstrauensvotum ausgestellt, und zwar mit Recht; denn ein Theil der Ansätze in der zweiten Liste kommt der eigenen Ueberlieferung der römischen Kirche, wie ebenfalls Lipsius gezeigt hat, näher.5555   A. a. O. S. 17 f. Richtig ist, dass die röm. Bischofsliste in der K. G. des Eusebius von Petrus bis Urban theilweise eine andere ist, als die der Chronik. Es lässt sich aber nun erweisen (s. den Excurs), dass gerade der Abschnitt von Petrus bis zum Amtsantritt des Victor bei Africanus u. in d. K. G. des Eusebius identisch ist. Es steht daher zu erwarten, dass Eusebius den künstlichen Aufbau 23der antiochenischen Liste ebenfalls nicht mehr der Kirchengeschichte einverleibt haben wird, da er die Stützen selbst abgerissen hat, welche denselben trugen. Leider scheint nun aber copstatirt werden zu müssen, dass auch Julius Africanus, der sonst seiner Sorgsamkeit wegen gepriesene, mehr erzählt hat, als er gewusst, und dass er sich nicht gescheut hat, Daten, die er nicht gekannt, durch ein chronologisches Schema zu erzeugen. Die Möglichkeit indess muss offen bleiben, dass dieser Gewährsmann des Eusebius durch irgend eine beigefügte Bemerkung sein künstliches Werk als solches bezeichnet hat; ja diese Möglichkeit ist nicht unwahrscheinlich. Denn es lässt sich schwer begreifen, warum Eusebius in der Kirchengeschichte seine Ansätze der antiochenischen Bischöfe in der Chronik fast sämmtlich preisgegeben, ja verändert hat und seine Unwissenheit so indirect eingesteht, wenn er sie doch für sicher gehalten hätte. In jedem Fall wird man deswegen anzunehmen haben, dass Eusebius die schematische Anordnung der Bischöfe in der Chronik des Julius durchschaut hat. Dies bezeugt er durch seine eigene Arbeit an der zweiten Hälfte der Liste, wo er ja auch ein Intervall Differenz zwischen je einem römischen und einem antiochenischen Bischof gesetzt hat, allerdings ein Jahresintervall, entsprechend seiner Hauptanordnung und in theilweiser Anlehnung an richtige Ueberlieferungen. Dazu kommt noch ein Anderes. Ohne Zweifel war in der Quelle der Amtsantritt des Heron zu der dem euseb. ann. Abr. 2123 entsprechenden Olympiade angegeben. Dies bezeugt Eusebius dadurch, dass er dieses Ereigniss dem ann. Abr. 2123 wenigstens nachgestellt hat. Aber da er nicht gewagt hat, es bei diesem Jahre selbst anzumerken, so folgt, dass er hier unsicher gewesen ist. Es liegt daher — andre Möglichkeiten sollen nicht ausgeschlossen gedacht werden — nahe, dass er um die schematische 24Anlage seiner Quelle gewusst und diesem Wissen an einem so wichtigen Punkte Ausdruck gegeben hat. So ist es also möglich, den Julius Africanus zu entlasten. Ob irgend ein diesem überliefertes Datum, etwa das Verhältniss Serapion-Victor oder Philetus-Calixtus, das Vorbild für die Anordnung der übrigen abgegeben hat, kann wohl kaum mehr entschieden werden.

Ein zweiter Punkt aber ist ferner von Wichtigkeit. Die zur römischen Liste parallele Anordnung der antiochenischen tritt deutlich nur hervor, wenn man die in Jahren Abrahams ausgedrückten Daten mit einander vergleicht. Construirt man dagegen die römische Liste nach den von Eusebius zugleich angegebenen, von jenen Daten hie und da abweichenden, Amtszeiten der Bischöfe und überträgt die so gefundene Zahlenreihe auf Jahre Abraham’s, so ist die stetige und gleiche Abhängigkeit der antiochenischen Liste von der römischen nicht mehr nachweisbar. Dieses Verhältniss mag folgende Tabelle veranschaulichen.

Die römische Liste nach ann. Abr. Eusebii. Die antiochenische Liste nach ann. Abr. Ensebii. Die röm. Liste nach ann. Abr. auf Grund der angegebenen Amtszeiten.
1) Linus 2082 1) Linus 2082 XIV
2) Ignatius 2085   (+ VIII, IX, VIII)
5) Alexander 2119 3) Heron 2123 5) Alexander 2121 X
   (+ XI)
7) Telesphorus 2140 4) Cornelius 2144 7) Telesphorus 2142 XI
   (+ IV)
9) Pius 2154 5) Eros 2158 9) Pius 2157 XV
   (+ XI)
11) Soter 2180 (2181) 6) Theophilus 2185 11) Soter 2183 VIII
12) Eleutherus 2189 7) Maximinus 2193 12) Eleutherus 2191 XV
13) Victor 2202 8) Serapion 2206 13) Victor 2206 XII
   (+ XII )
15) Calixtus 2229 10) Philetus 2233 15) Calixtus 2230
25

Dieses Ergebniss scheint auf den ersten Blick die bisher gefundenen Resultate in Frage zu stellen. Denn, so lasst sich schliessen, stimmt die nachgewiesene Anordnung der antiochenischen Bischofsliste nur für die Zeitansätze, die in Jahren Abraham’s („quos Eusebius Primus excogitavit”) ausgedrückt sind, so ist auch Eusebius selbst für dieselbe verantwortlich zu machen. Allein die oben gegebenen Nachweisungen sind, wie ich glaube, so unwidersprechlich, dass eine andere Erklärung des hier vorliegenden Problems gesucht werden muss. Es ist nur eine möglich, nämlich anzunehmen, dass die eigenthümlich unpräcise Anordnung der Amtsantritte der römischen Bischöfe, wie sie Eusebius zu den Jahren Abraham’s vermerkt hat; ebenfalls nicht von ihm erdacht, sandern in genauer Anlehnung an seine Quelle, deren Ansätze in Olympiaden er nur umzurechnen hatte, vorgenommen worden ist. Hieraus folgt aber mit Nothwendigkeit, dass wir in den Angaben des Eusebius nach Jahren Abraham’s für die betreffenden Partieen die relativen Zahlen der Chronik des Africänus zu erkennen haben, an die sich Eusebins mittelst einfacher Umrechnung angeschlossen hat. Wäre es mithin möglich, den wirklichen Ansatz des Julius Africanus in Olympiaden für eines dieser Daten zu ermitteln, so könnten alle chronologischen Daten dieser verlorengegangenen Chronik für die Amtszeiten der römischen und antiochenischen Bischöfe reconstruirt werden. Soviel ist jedenfalls jetzt schon deutlich, dass auch in der Chronik des Africanus die römische Bischofsliste nicht unmittelbar nach der Kaiserliste, sondern nach Olympiaden arrangirt gewesen ist.5656   Auf Grund obiger Untersuchungen liesse sich die Frage aufwerfen, ob nicht vielleicht Eusebius nur die Daten für den Amtsantritt der römischen Bischöfe aus Africanus geschöpft habe, während seine Angaben über die Amtsseiten derselben einer anderen Quelle entnommen seien. Man könnte versucht sein, auf diesem Wege die Differenzen Zwischen beiden Ansätzen, die sich (s. ob.) in der Chronik finden, auszugleichen. Allein eine Liste — Linus 13, Anencletus 8, Clemens 7, Euarestus 9, Alexander 11, Sixtus 10, Telesphorus 10, Hyginus 4, Pius 14, Anicetus 13, Soter 8, Eleutherus 13, Victor 14, Zephyrinus 13 — ist völlig unbelegbar (vgl. Lipsius, a. a. O. S. 8-69), die Abweichungen derselben aber von der bei Eusebius mitgetheilten hinwiederum nicht so gross, dass man zu einer anderen Annahme als zu der einer etwas willkürlichen Arrangirung der letzteren genöthigt wird. Jede andere Vermuthung ist aber um so mehr abzuweisen, als sich die unpräcise Anordnung der römischen Bischöfe zu den ann. Abr. noch erklären wird. Wie sich 26die eusebianische Kaiserliste zu der von Africanus gegebenen, verhält — das zu entscheiden, fehlen bisher noch die Mittel.5757   Dass die Chronik des Africanus eine solche enthielt, ist sicher.

Es erübrigt nun einige Daten in den wiedererkannten beiden Hälften der antiochenischen Bischofsliste ins Auge zu fassen.

1) Die nachgewiesenen Irrthümer bei dem Amtsantritt des Maximinus und Babylas erklären sich nun von selbst. Theophilus musste schon 2193 Abr. sterben, weil der Tod des Soter auf 2189 angesetzt war, ebenso Zebinus erst 2270, weil Sixtus H. erst 2271 den Thron bestiegen hat.

2) Schon oben wurde darauf hingewiesen, dass die Ansätze für den Amtsantritt des Euodius und Ignatius Schwierigkeiten machen. Es fragt sich, ob sich noch ermitteln lässt, was die Quelle darüber enthalten hat. Festzuhalten ist folgendes: 1) auch diese beiden Ansätze sind an solche römischer Bischöfe angeschlossen und zwar in derselben Weise, wie die folgenden antiochenischen, d. h. sie sind ihnen nachgestellt, Euodius nach Petrus5858   Also gilt Euodius in derselben Weise als erster Bischof Antiochiens wie Petrus als der Rom’s (s. ob. S. 13 Anm. 1)., Ignatius nach Linus. 2) Die Zeitdifferenz unterscheidet sich von der sonst festgestellten nur um eine Viertel Olympiade. Hieraus wird es sehr wahrscheinlich, dass in der Quelle auch diese beiden Bischöfe in das Schema eingestellt waren; andrerseits ist es bekannt, dass gerade die Anfänge der Ansätze der römischen Liste in der Chronik des Eusebius 27Bedenken erregen, ja an ein er Stelle im Arm.5959   Hieron. kommt hier nicht in Betracht. entschieden verderbt sind.

Zu 2055 Abr. wird die Reise des Petrus nach Rom gestellt; seine dortige Amtszeit wird auf XX [sic] Jahre angegeben. Dennoch wird sein Tod erst zu Agripp. 23 = 20836060   In dieses Jahr = 67 p. Chr. setzt Eusebius die neronische Verfolgung. vermerkt, während die Amtseinsetzung des Linus schon ein Jahr vorher 2082 mitgetheilt ist. So gewiss in diesen Ansätzen von der Textverderbniss abgesehen — Willkührlichkeiten des Eusebius vorliegen, so wenig Grund lässt sich absehen, warum er .an den für Euodius und Ignatius in seiner Quelle angesetzten Daten etwas hätte Andern sollen. Rechnet man aber von diesen als festen Punkten nach dem nachgewiesenen Schema rückwärts, so ist der Amtsantritt des Petrus in Rom auf 2054 Abr. 38 p. Chr., sein Tod mithin auf 2079 oder 2080 Abr. = 63 oder 64 p. Chr., der Amtsantritt des Linus auf 2081 = 65 p. Chr. für die Quelle zu datiren. Es stellen sich aber so nicht nur die für Linus angesetzten 14 Jahre präcis her (2081-2095 Abr.), sondern auch der sonst so unerklärliche Ansatz des Eusebius, der zwar für die Amtszeit des Petrus 25 Jahre angibt, aber 27 Jahre berechnet (2055-2082), wird nun deutlich. Die Quelle hat zwischen Tod des Petrus und Amtsantritt des Linus eine Sedisvacanz von ein bis zwei Jahren angenommen, Eusebius hat in seinem Ansatz. nach ann. Abr. diese Jahre zur Amtszeit des Petrus geschlagen. Hält man diese Vermuthung für begründet, so stellt sich alles her; wir erhalten aber zugleich damit die Kunde, dass in der Chronik des Julius Africanus die neronische Verfolgung, in welcher auch er den Petrus umkommen lässt, auf ein dem J. 63 oder 64 p. Chr. entsprechendes Olympiadenjahr angesetzt gewesen ist. Nimmt man an, dass Africanus nach echten Olympiaden gerechnet hat, so wäre das Olymp. 210, 3 (210, 4), waren seine Olympiaden sog. unechte (julianische 28Schaltperioden), so folgt die Gleichung Olymp. 210, 4 respect. 211, 1. Es bietet sich durch dieses Datum vielleicht ein Mittel zur Reconstruction der von Eusebius benutzten Chronik.

Eine besondere Aufmerksamkeit verdient die Beobachtung, dass der Amtsantritt des Asklepiades in der eusebianischen Liste nicht, wie man erwarten sollte, eine Olympiade nach dem des römischen Bischof Zephyrin (= 2220 ann. Abr.) angesetzt ist, sondern vielmehr ein Jahr vor dem Amtsantritt des Calixtus, also 8 Jahre später, während doch noch sein Nachfolger Philetus in das Olympiadenschema eingezeichnet ist. Nimmt man an, was das wahrscheinlichere ist, dass Eusebius in seiner Quelle einen dem Jahr 2220 Abr. entsprechenden Ansatz vorgefunden hat, so dürfte man vermuthen, dass hier endlich eine Art von Ueberlieferung den späteren Chronisten geleitet hat. Eben dasselbe wtirde sich aber auch vermuthen lassen, wenn der eusebianische Ansatz, was aber unwahrscheinlich ist, der Quelle entnommen ist. Indessen gerade das von Eusebius für den Amtsantritt des Asklepiades festgestellte Datum lässt sich, wie oben gezeigt, als unrichtig erweisen, und die Ansätze: anni Serap. Asklep. = ann. Vict. + Zephyr., anni Asklep. + Philet. = ann. Calixt. Urb. machen die Construction auch an diesem Punkte offenbar. Demnach wird sich nur soviel festhalten lassen, dass Eusebius eine Ueberlieferung besass, die ihm lehrte, Serapion habe noch über das 4. Jahr des Zephyrin hinaus gelebt. Dieser Ueberlieferung gab er Folge, setzte aber nun die Amtszeit des Serapion zu lange an, indem er sie einfach in das Schema einordnete, welches er sich für den zweiten Theil seiner Liste zurecht gemacht hatte.

Dass Eusebius für die Ansätze von Zebinus ab einige historische Kunde besessen hat, geht aus diesen selbst hervor. Hingewiesen sei zum Beweise auf die Beobachtung, dass er zwischen Zebinus und Babylas 5 römische Bischöfe übersprungen und dass et Demetrius zwischen Sixtus und Dionysius, 29Domnus zwischen Dionysius und Felix angesetzt hat. Umgekehrt ist aber auch die Unzuverlässigkeit des einzelnen Datums evident. Es kann sich daher nur um die Frage handeln, an welchen Punkten der Einfluss gesicherterer Ueberlieferungen mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Hier. scheinen zwei Daten der Hervorhebung werth: 1) der relative Ansatz für Baby-las (der positive ist zweifellos unrichtig, s. ob.), dass er nämlich noch in demselben Jahre abgelöst wurde, in welchem er sein Amt antrat. 2) Das Datum für den Amtsantritt des Demetrius; denn es lässt sich wenigstens nicht ermitteln, warum dasselbe gerade 2272 Abr. fixirt ist. Ob diese Daten aber in der That auf Ueberlieferung beruhen, wird erst später zu bestimmen sein. Man könnte nun versucht sein, auch den Ansatz für die Amtsentsetzung des Paulus Samos. und den Antritt des Domnus für haltbar zu erklären, da eine römische relative Gleichzeitigkeit hier ebenfalls fehlt. Allein die Beobachtung ruft hier Verdacht hervor, dass dieser Ansatz genau in die Mitte zwischen die Ansätze für den Amtsantritt des Paulus und Timäus (2278, 2283, 2288) gestellt ist. Dieses Datum müsste also erst von anderswoher beglaubigt sein, bevor seine Zuverlässigkeit eingeräumt werden könnte. Mittel um diese Fragen zu entscheiden, bietet die Chronik weiter nicht. Vielleicht ist von der Kirchengeschichte des Ensebius her Hülfe zu erwarten. Hoch bevor wir uns dieser zuwenden, wird es nicht überflüssig sein, die antiochenische Bischofsliste der Chronik mit der dort verzeichneten alexandrinischen und jerusalemischen zu vergleichen. Die Annahme, dass die Chronik des Africanus auch die Reihenfolge der Bischöfe Alexandriens enthalten hat, darf nach den bisherigen Ausführungen für wahrscheinlich gelten.6161   Dass bereits Hegesipp, Irenäus, Tertullian für die διαδοχαί der Bischöfe ein Interesse hatten, ist bekannt. Hingewiesen sei aber schon hier darauf, dass der antioch. Bischof Theophilus in seiner Chronographie wahrscheinlich eine alexandr. Bischofsliste gegeben hat.

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Gleich von vornherein sei bemerkt, dass so deutliche Resultate wie bei der ersten Vergleichung sich hier nicht ergeben haben. Scharfsichtigere Augen, als der Verf. sie hat, werden vielleicht engere Zusammenhänge entdecken, und bessere Chronologen, als der Verf. einer ist, werden durch neue Combinationen vielleicht zu umfassenderen Ergebnissen kommen. Was der Mittheilung werth ist, ist nur folgendes.6262   Erinnert sei, das Eusebius in der Chronik für die alexandrinischen Bischöfe ebenso wie für die römischen die Amtsjahre angegeben hat, während solche bei den jerusalemischen fehlen.

1) Fest steht, dass Eusebius in der Chronik und Kirchengeschichte eine und dieselbe Liste alexandrinischer Bischöfe mit übereinstimmenden Ziffern der Amtsjahre zu Grunde gelegt hat. Die Fehler der armenischen Handschriften corrigiren sich leicht und sicher nach Hieronymus und den übrigen Zeugen. Nur eine Differenz zwischen den Angaben der Chronik und der Kirchengeschichte will Lipsius6363   a. a. O. S. 168 n. 1. S. 186 n. 1. nicht corrigirt wissen: das ist die Angabe des Arm., Agrippinus habe 9 Jahre regiert. Lipsius urtheilt, dass Eusebius diese Zahl in seiner Liste vorgefunden und erst in der Kirchengeschichte in ann. XII geändert habe, um mit seinen Rechnungen durchzukommen. Allein diese Hypothese ist undurchführbar; denn 1) nicht nur Hieronymus bietet ann.. XII, was nicht durchschlagend ist, sondern 2) der Arm. datirt selbst die Amtszeit des Agrippinus von 2185 Abr. — 2197 Abr. Endlich aber 3) — was das wichtigste ist — Agrippinus ist gerade der neunte alex. Bischof und die Ordinalzahlen sind in der Chronik verzeichnet. Nur die Ordinalzahl IX und die Zahl der Amtsjahre XII ist mithin hier vertauscht. Es ist also im Arm., der an dieser Stelle offenkundig verderbt ist, statt: „Romanorum ecclesiae XII episcopus constitutus est Agripinus annis IX“ zu lesen: „Alexandrinorum ecclesiae IX episcopus constitutus est Agrippinus annis 31XII“. Mithin besteht auch hier keine Differenz. Die von Eusebius benutzte Liste alexandrinischer Bischöfe war folgende:

1. Anianus XXII J.6464   Arm. XXVI; aber er setzt ihn zwischen 2077 u. 2099 Abr. 9. Agrippinus XII J.6565   S. oben.
2. Abilius XIII J. 10. Julianus X J.
3. Cerdo XI J.6666   So der Arm. (zugleich 2113-2124 Abr.), Hieron. (aber = 2113-2122 Abr.) und die Kirchengeschichte, die zwar die Amtsjahre nicht ausdrücklich nennt, aber durch ihre Berechnung vom 1. Jahr Nerva’s bis zum 12. Trajan’s mindestens auf 11 Jahre weist. Es kann nur ein Versehen — allerdings ein verhängnissvolles — sein, wenn Lipsius (a. a. O. S. 186 n. 1) schreibt: „Bei Kerdon, wo in der Kirchengeschichte die Ziffer fehlt (berechnet sind 11 Jahre), sind mit der Chronik und Hieronymus anni X zu lesen“, und demgemäss in seiner Liste auch 10 Jahre für Cerdo ansetzt. 11. Demetrius XLIII J.
4. Primns (Arm.: Piitus) 12. Heraclas XVI J.
  XII J. 13. Dionysius XVII J.6767   Hier fehlt im Arm. die Amtszeit (2265-2282 Abr.); aber Hieron: ann. XVII; so auch die Kirchengeschichte.
5. Justus XI J. 14. Maximus XVIII J.
6. Eumenes XIII J. 15. Theonas XIX J.6868   Die Codd. Arm. haben statt der Ordinalzahl: der 15., fälschlich: der 17.
7. Marcus X J.6969   Durch ein Versehen fehlt Marcus in den arm. Hddschr. Seine Amtszeit ist aber nach diesen selbst auf 10 J. zu berechnen, und soviel Jahre giebt ihm auch Hieronymus. 16. Petrus XII J.7070   Die Codd. Arm. haben dieses Datum nicht mehr, da der Schluss der Chronik fehlt.
Celadion XIV J.

Lipsius (a. a. O.) glaubt nun den Schematismus der ersten Hälfte dieser Liste entdeckt zu haben. Der erste Bischof, Anianus, hat 22 Jahre erhalten und je zwei der folgenden acht, bis Agrippinus, zusammen 23. Allein dieses frappante Resultat ist nur möglich, solange man an den falschen Ansätzen für Cerdo und Agrippinus festhält. Corrigirt man diese, so ergibt sich 13 + 11 = 24. 12 + 11 = 23. 13 + 10 = 23. 14+ 12 32= 26. Man mag behaupten, dass auch diese Summen „zu denken geben“; aber sie stimmen doch zu wenig überein, als dass man sicher annehmen könnte, sie seien nicht zufällig entstanden.

Der folgenden Tabelle ist die Hypothese zu Grunde gelegt, dass auch die alex. Bischöfe in der Chronik des Africanus verzeichnet waren. Desshalb sind Olympiadenansätze gewählt und zwar beispielsweise die des Eusebius d. h. julianische Schaltperioden. Die Tabelle soll eine Uebersicht über die gegenseitigen Beziehungen der drei Listen ermöglichen:

Olymp.
204, 3 Petrus Romam proficiscitur?
205, 3 Euodius Ant. I.
210, 2
Anianus Al. I.
211, 2 Linus Rm. I.7171   S. oben.
212, 2 Ignatius Ant. II.
214, 4 Anencletus Rm. II.
215, 4
Abilius Al. II.
216, 4 Clemens Rm. III.
(219, 2 Cerdo Al, IIL).
220, 4 Alexander Rm. V.
221, 4 Heron Ant. III.
222, 1
Primus Al. IV.
(223, 3 Sixtus Rm. VI).
225, 1.
Justus Al. V.
226, 1 Telesphorus Rm. VII.
227, 1 Cornelius Ant. IV.
228,1
Eumenes Al. VI.
228, 3 Hyginus Rm. VIII.
229, 3 Pius Rm. IX.
230, 3 Eros Ant. V.
231, 3
Marcus Al. VII.7272   Der Amtsantritt kann auch zu Ol. 231, 2 oder 231, 1 gestanden haben; im Arm. fehlt er, wie bemerkt.
(233, 1 Anicet Rm. X).
(233, 4 Celadion Al. VIII).
33236, 2 Soter Rm. XI.7373   Der Amtsantritt des Soter ist hier = 2181 Abr. gesetzt; vgl. die Nachweisungen oben.
237, 2 Theophilus Ant. VI.
Agrippinus Al. IX.
238, 2 Eleutherus Rm. XII.
239, 2 Maximus Ant. VII.
240,2
Julianus Al. X.
241, 3 Victor Rm. XIII
242, 3 Serapion Ant. VIII.
Demetrius Al. XI.7474   Eusebius [h. e. VI, 31, 2) erzählt, Africanus theile im Chronicon mit, er sei nach Alexandrien gezogen, um den Heraclas zu hören. Natürlich war dieser damals noch nicht Bischof (Euseb. VI, 3, 2. VI, 15.

Daran wird keinesfalls zu denken sein, dass die Zahlen der Amtsjahre der alexandrinischen Bischöfe nach denen der römischen einfach angefertigt sind; denn keine Kunst wird hier parallele Verhältnisse ermitteln können. Wohl aber fällt in der Anordnung eine gewisse Regelmässigkeit auf, es ist namlich angesetzt:

zwischen Anianus Al. I und

Linus Rm. I 1 Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 4 Jahre)

Abilius Al. II

Clemens Rm. III 1 Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 4 Jahre)

Cerdo Al. III

Alexander Rm. V 1½ Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 8 Jahre)

Primus Al. IV

Sixtus Rm. VI 1½ Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 7 Jahre)

Justus Al. V

Telesphorus Rm VII 1 Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 6 Jahre)

Eumenes Al. VI

Pius Rm. IX 1½ Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 10 Jahre)

Marcus Al. VII

Anicet Rm. X 1½ Olymp. (nach Amtszeiten berechnet aber 12 Jahre)

Celadion Al. VIII

Soter Rm. XI 2½ Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 13 Jahre)

Agrippinus Al. IX

Eleutherus Rm: XII 1 Olym. (nach Amtszeiten berechnet aber 7 Jahre).

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Niemand wird das Arrangement in diesen Ziffern verkennen können; der Chronist hatte zwar, das geht aus der Tabelle deutlich hervor, tiberlieferte Zahlen, ausgedruckt in Amtsjahren, aber er hat dieselben kunstvoll angeordnet, indem er bestimmte Verhältnisse in ganzen oder halben Olympiaden herzustellen bestrebt gewesen ist. Dies war ihm dadurch ermöglicht, dass er bei der Uebertragung der Amtsjahre auf seine fortlaufende Zahlenreihe dieselben entweder für voll nehmen oder um eines vermehren oder vermindern konnte. Augenscheinlich war ihm daran gelegen, die Amtsantritte der Bischöfe, die sich in Rom und Alexandrien entsprechen sollten, möglichst nahe zurücken, wobei er durchgehends das Princip verfolgen konnte, je einen alexandrinischen Bischof vor einen römischen zu stellen Die beiden ersten Intervalle (berechnet von Ol. 210, 2. 215, 4) hat er unbeanstandet gelassen; dagegen beginnen bei dem dritten seine Reductionen, die es ihm ermöglichen, nicht nur in einer gewissen Regelmässigkeit auszugleichen, sondern auch bei Ansatz 3-5 um durchschnittlich ½ Olymp., bei Ansatz 6-8 um durchschnittlich eine ganze Olympiade zu kurzen. Die bisher so willkührlich scheinenden Daten fur die Amtsantritte der röm. und alex. Bischöfe bei Eusebius — dass er nämlich bald die Amtsjahre fur voll nimmt, bald nicht — sind durch diese Nachweisungen befriedigend erklärt und damit zugleich die völlige Unzuverlässigkeit dieser Daten zum Ueberfluss noch einmal erwiesen. Es stellt aber diese Verknüpfung der alexandrinischen Liste mit der römischen nach halben und ganzen Olympiaden, die mindestens bis Julianus (excl) reicht, ausser Zweifel, dass wir auch hier das Werk des Gewährsmanns des Eusebius, des Julius Africanus, vor uns haben7575   Auf die Ansätze der antiochenischen Liste war ein Einfluss der alex. nicht mehr zu erwarten. Nach dem Verhältniss, in welchem letztere zur römischen steht, folgte, dass von den Amtsantritten da antiochenischen Bischöfe (Ignatius–Serapion) 2 gleichzeitig mit alexandrinischen, 3 genau um eine Olymp. vorher, 1 genau um 2 Olympiaden nachher angesetzt sind.. Lipsius hat vielleicht richtig 35gesehen, dass wir uns erst mit Julianes auf geschichtlichem Boden befinden7676   A. a. O. S. 187 not.; denn die Amtsantrittsjahre für diesen und für Demetrius können möglicherweise auf Ueberlieferung beruhen, obgleich auch hier das Doppelschema:

I 236, 2 Soter.
   237, 2 Agrippinus, Theophilw.

II 241, 3 Victor.
    242, 3 Demetrius, Serapion,

recht bedenklich erscheint.

2) Nach diesen Ergebnissen scheint es um so auffallender, dass irgend eine verfolgbare Beziehung zwischen der jerusalemischen Liste und den übrigen nicht ermittelt werden kann. Ueberblickt man den ersten Theil derselben bis zum Amtsantritt des 35., des Alexander, nach der Anordnung des Eusebius, so ist nur zu constatiren, dass Eusebius den Amtsantritt des Jacobus an den Anfang des apostolischen Zeitalters gestellt (2049 ann. Abr.), den zweiten, Simeon, gleichzeitig mit Anianus von Alex. (2077 ann. Abr.), den dritten, Justus, gleichzeitig mit dem 3. antioch. Bischof, Heros (2123) angesetzt hat. Aber von da ab hört jede Beziehung auf. Bekanntlich ordnet Eusebius die Bischöfe Nr. 4-9 zusammen zum ann. 2125, die Nr. 10-15 nach ann. 2139, die Nr. 17 25 zum ann. 2176, die Nr. 26-34 nach 2200. Hier folgt dann die bekannte Bemerkung, dass er nähere Zeitbestimmungen nicht habe geben können, „eo quod non invenimus integros annos praefecturae.“ Nur für den 16. Bischof Marcus, den ersten heidenchristlichen, ist das Jahr (2152 Abr. 20 Hadr.) angegeben. Hierfür hat er, wie auch von anderswoher nachweisbar, eine Ueberlieferung gehabt. Zu beachten ist nun folgendes: 1) Wenn Eusebius sagt, er habe die integri anni praefecturae nicht ermitteln 36können, so heisst das nicht nur, er habe keine Amtsjahre überliefert erhalten, sondern auch, es seien ihm keine Amtsantrittsjahre bekannt geworden. Das lehrt sein Verfahren bei der antiochenischen Liste, wo ja auch keine Amtsjahre überliefert waren und er trotzdem sich nicht genöthigt wusste, eine ähnliche entschuldigende Bemerkung anzubringen. 2) die bei Eusebius trotzdem sich findenden Daten (2125, 2139, 2176, 2200, 2210, 2231) stehen in keinem festen, nachweisbaren Verhältniss zu den Daten der röm., alex. und antioch. Liste, geschweige denn in einem durch Olympiadenansätze auszudrückenden. Diese Beobachtungen machen es nach dem obigen einigermassen unwahrscheinlich, dass sich in der Chronik des Julius Africanus überhaupt ein jerusalemisches Bischofsverzeichniss befunden hat. Es erhält aber diese Vermuthung noch von einer anderen Seite her. eine gewisse Bestätigung. Seit der Zerstörung unter Titus, noch mehr aber seit der Umnamung der Stadt unter Hadrian, gab es eigentlich kein Jerusalem mehr. Die christlichen Bischöfe dort sind Bischöfe der neuen, kleinen Stadt Aelia. Der Gedanke, dass Jerusalem nicht mehr existirt, war der Kirche in ihrem Verhältniss zum Judenthum im 2. Jahrhundert wichtiger, als der andere, die Stätte der grössten Erinnerungen noch zu besitzen. Cäsarea war gewiss seit der Mitte des 2. Jahrhundert’s der Vorort von Palästina. Erst in dem Masse, als die Auseinandersetzung mit dem Judenthum überhaupt für die Kirche mehr und mehr unnöthig wird und sie, weniger behelligt von Polemik, sich d er Pflege ihrer Erinnerungen hingeben kann, tritt Aelia als Jerusalem in den Vordergrund. Dies geschah aber nachweisbar erst seit dem Ende des 2., Anfang des 3. Jahrhundert’s, und scheint sehr allmählich und unter Widerspruch des cäsareensischen Bischofs sich vollzogen zu haben.7777   Vgl. den Canon VII des Concils von Nicäa und die Bemerkungen v. Hefele (Conciliengesch. Bd. I [2. Aufl. 1873] S. 403 f.) und Bickell (Gesch. des Kirchenrechts. Bd. I. Lief. 2 [ 1849] S. 188 f.). Noch in dem Brief des alex. Dionysius an den römischen Stephanus (Euseb. h. e. VII, 5, 1) heisst der Bischof Mazabbanes von Jerusalem: Μαζαββάνης ἐν Αἰλίᾳ. Das Schreiben d. antioch. Synode in Sachen der Häresie des Bischofs Paulus ist nur an die Bischöfe Rom’s und Alex. gerichtet (VII, 30, 1). Es kann somit nicht auffallen, ja 37scheint als das natürlichere, dass in einer, z. Z. Elagabal’s geschriebenen Chronik eine jerusalemische Bischofsliste nicht mitgetheilt, respect. die Geschichte dieser Kirche nur bis zum Tode des Simeon, des zweiten Bischofs, verfolgt war.

Weiteres lässt sich aus der Chronik des Eusebius für die . antiochenische Bischofsliste und ihr Verhältniss zu den übrigen Bischofsverzeichnissen nicht feststellen. Es erscheint desshalb geboten, sich der Kirchengeschichte des Eusebius zuzuwenden und die dort für die antiochenischen Bischöfe gegebenen Daten mit denen in der Chronik zu vergleichen. Diese Untersuchung ist nothwendig, um zu ermitteln, was denn überhaupt an der ganzen uns überlieferten Geschichte der antiochenischen Bischöfe vor Tyrannus für sicher zu halten sei.

Das Namenverzeichniss der antioch. Bischöfe und die Reihenfolge derselben sind in der K. G. dieselben wie in der Chronik. Ich gebe nun im folgenden eine Tabelle, in welcher auch die chronologischen Daten, welche die Kirchengeschichte bietet, eingetragen sind. Diese Tabelle ist mit den oben S. 11 f. 15 f. gegebenen zu vergleichen.

Die antiochenische Bischofsliste in der K.G. des Eusebius.

Bemerkungen.
1. III, 21..22. Cerdo Alex. III im 1. Jahr d. Nerva, nachdem Abilius Alex. II 13 Jahre regiert hatte. Damals noch in Rom Clemens (III). Zu derselben Zeit war in Antiochien, wo Euodius erster Bischof war, als zweiter Ignatius bekannt. In Jerusalem damals Simeon (II). In der Chronik ebenso; nur der Tod des Clemens wird 2110 Abr. = Domit. XIV gesetzt.
1. III, 34-36. Clemens Rm. III † i. 3. Jahr Trajan’s nach 9jähr. Amtszeit. Euarestus Rm. IV. In Jerus. folgt Justus auf Simeon († Trai. imp. Attico [Attio? Zahn, a. a. O. S. 630. PP. App. Opp. fasc. II p. 307] legato: h. e. III, 32, 3). Zu ihrer Zeit waren berühmt . . . ., sowieder noch jetzt bei sehr vielen gefeierte Ignatius, der als zweiter in der von Petrus absteigenden antiochenischen Reihenfolge das Bischofsamt inne hatte; λόγος δ᾽ ἔχει τοῦτον ἀπὸ Συρίας ἐπὶ τὴν Ῥωμαίων πόλιν ἀναπεμφθέντα θηρίων γενέσθαι βορὰν τῆς εἰ Χριστὸν μαρτυρίας ἕνεκεν . . . . . Auf Ignatius folgt Heron. In der Chronik ebenso, nur wird der Amtsantritt des Justus und Heron nebeneinander gestellt.
1. IV, 19, 20. Nach der 11 jähr. Regierung Anicets, Rm. X, folgt im 8. Jahr des M. Aurel Soter Rm. XI. In Alexandrien folgt nach 14 jähr. Regierung des Celadion VIII Agrippinus IX. Damals war auch zu Antiochien Theophilus als 6., von den Aposteln gerechnet, bekannt; Cornelius, der Nachfolger des Heron, war der 4. gewesen und diesem war Eros als 5. gefolgt. In de; Chronik ist Soter zum 4. Jahr M. Aurels vermerkt, Agrippinus u. Theophilus z. 9.
 IV, 24: Schriften des Theophilus.  
1. IV, 24, 3. Auf Theophilus folgte Maximinus als 7.
1. V, 19, 1. Serapion soll (κατέχει λόγος) nach Maximin ἐπὶ τῶν δηλουμένων χρόνων (d. h. in der Zeit des brennenden Kampfes mit dem Montanismus z. Z. des Commodus) Bischof gewesen sein.

1. V, 19, 1 f.: Ein Brief des Serapion, in dem Apolinarius von Hierapolis als schon gestorben erwähnt wird.

V, 22. VI, 12, 1 f.: Schriften des Serapion; 39die an Domninus ist z. Z. einer Verfolgung geschrieben.

1. V, 22. Nach der 13jähr. Regierung des Eleutherus Rm. XII folgt im 10. J. des Commodus Victor Rm. XIII. In demselben Jahre folgt nach 10jähr. Regierung des Julianus Alex. X Demetrius Alex. XI; zu deren Zeit war auch noch der oben erwähnte Serapion als der 8. antioch. Bischof bekannt. Die Chronik lässt Victor im 7. Jahr des Commodus auf Eleutherus (15 Jahre), Demetrius im 11. Jahr des Commodus auf Julianus folgen und setzt den Amtsantritt des Serapion dem des Demetrius.
1. VI, 11, 4 Alexander Hieros. XXXV; dann ohne Anknüpfung: In Antiochien folgte auf Serapion Asklepiades, ein Confessor aus der Verfolgungszeit. Alexander gedenkt seiner Einsetzung in einem Brief an die Antiochener.
1. VI, 21, 1 f. Nach der 18jähr. Regierung Zephyrin’s Rm. XIV folgt i. 1. J. Elagabal’s Calixt Rm XV (5 J., dann Urban Rm. XVI. Auf Elagabal’s 4jähr. Regierung folgt Alexander Sev. Ἐν τούτῳ d. h. in der Zeit von Macrinus bis Alex. Sev. oder unter diesem) folgt in Antioch. auf Asklepiades Philetus. Die Chronik lässt Calixt (9 Jahre) im 2 J. d. Caracalla auf die 12jähr. Regierung Zephyr:n’s folgen. Den Amtsantritt des Philet setzt sie in d. 6. J d. Caracalla.
1. VI, 23, 3. Auf die 8jähr. Regierung des Urban Rm. XVI folgt Pontianus Rm. XVII, auf Philetus Zebinus. Z. Z. dieser Männer empfängt Origenes in Cäsarea die Weihe z. Presbyter. Die Chronik stellt Pontianus z. ann. 2246, Zebinus 2245 Abr.
1. VI, 29, 1 f. Unter der Regierung Gordian’s werden nach 6 j“ r. Bischofszeit des Pontianus Rm. XVII Anteros und Fabianus (Rm. XVIII, XIX) Bischöfe. τότε ὸὴ folgt in Antioch. auf Zebinus Babylas, in Alex. nach 43 jähr. Regierung des Demetrius XI und nach der des Heraclas XII Dionysius Alex. XIII. Die Chronik stellt Fabianus (13 Jahre) zu Cord. ann. 1 = 2256, seinen Tod zu Philipp. ann. 3 = 2264, den Babylas zu Gall. et Volus. 1 = 2270 (ein Jahr vor den Amtsantritt des römischen Sixtus)den Dionysius zu Philipp. 4 = 2265.
1. VI, 39, 2 f. Während der decianischen Verfolgung sterben Fabian Rm. XIX und 40Alexander Hieros. XXXV. Dem ebenfalls im Gefängniss verstorbenen Babylas folgt in Antiochien Fabius.

VI, 41, 1 f.: Brief des Dionysius v. Alex. an Fabius v. Antiochien über alex. Märtyrer in der decianiechen Verfolgung.

VI, 43, 3 f.: Brief des Cornelius v. Rom an Fabius v. Antioch. betreffs des novatianischen Schisma’s.

VI, 44, 1 f.: Brief des Dionysius v. Alex. an Fabius v. Antioch. über Bussdisciplin.

VI, 46, 3 f.: Brief des Dionysius v. Alex. an Cornelius v. Rom, in welchem berichtet ist, dass Demetrius Nachfolger des Fabius in Antiochien geworden sei.

1. VII, 14. Nach Mittheilung des Edict des Gallienus: ἐν τούτῳ war noch in Rom Sixtus Bischof (XXIII), in Antiochien Demetrianus, der auf Fabius gefolgt war, Firmilian in dem cappad. Cäsarea. Auf Mazabbanes Hieros. XXXVI folgte Hymenäus Hieros. XXXVII. Die Chronik stellt das Toleranz-edict zu 2274, Sixtus 2271-2279, Demetrianus 2272-2278.

VII, 5, 1 f.: Brief des Dionys v. Alex. an Stephanus v. Rom über eine antioch. Synode, der Demetrianus v. Ant. (präsidirt) hat.

1. VII, 27, 1. Nach der 11jähr. Regierung des Sixtus Rm. XXIII folgt Dionysius Rm. XXIV; ἐν τούτῳ folgt in Antiochien auf Demetrianus Paulus.
1. VII, 28, 3 f. Maximus Alex. XIV im 12. Jahr des Gallienus. Nach der 15 jähr. Regierung des Gallienus und der 2jährigen des Claudius folgt der Kaiser Aurelianus, καθ᾽ δ̓̀ν τελευταίας συγκροτοθείσης συνόδου Paulus abgesetzt wird.

Die Chronik setzt den Amtsantritt des Maximus in’s 11. J. d. Gallienus = 2282 Abr.

Die Chronik setzt den Amtsantritt des Domnus in d. 12. Jahr d. Galliens = 2283 Abr.

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VII, 30, 1 f.: Die versammelte Synode schreibt an Dionysius v. Rom u. Maximus v. Alex. § 17: Mittheilung des Amtsantritt des Domnus, welche Angabe Euseb. § 18 noch einmal wiederholt.

1. VII, 30, 22 f. Für Aurelianus werden 6, für Probus 6, für Carus, Carinus, Numerianus nicht volle 3 Jahre angesetzt. Diocletian. Unter diesem Verfolgung: Etwas vor diesem (μικρῷ τούου πρότερον) folgte auf Dionysius Rm. XXIV (9 J.), Felix Rm. XXV (5 J.), dann Eutychianus Rm. XXVI (10 M.), Cajus Rm. XXVII (13 J.), Marcellinus Rm. XXVIII, der noch die Verfolgung erlebte. κατὰ τούστὸς (VII, 32, 2) war in Antiochien nach Domnus Timäus Bischof, dem unser Zeitgenosse Cyrillus folgte. Unter seiner Amtsführung haben wir den Dorotheus kennen gelernt. Die Chronik setzt Timäus ein Jahr vor Felix und Cyrillus ein Jahr vor Eutychianus.
1. VII, 32, 4. Auf Cyrillus folgte Tyrannus, καθ᾽ ὃν ἤκμασεν ἡ τῶν ἐκκλλησιῶν πολιορκία.

Ein Blick auf diese Tabelle im Gegensatz zu der der Chronik zeigt, dass Eusebius hier wirklich genaue Zeitbestitnmungen kaum irgendwo gegeben, dass er die Ansätze der Chronik fast durchgehends verlassen und sich mit chronologischen Bemerkungen beholfen hat, die, unsicher genug ausgedrückt, selbst in dieser Form Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit erregen. Dass ihm auch für die Kirchengeschichte kein Verzeichniss antiochenischer Bischöfe mit Angabe der Amtsjahre vorgelegen, ist ohne weiteres klar; aber auch fortlaufende Amtsantrittsjahre sind ihm nicht überliefert. Wenn er nun trotzdem — diesmal mit unverkennbarer Vorsicht oder Gleichgültigkeit — Kaiser- und Bischofsgleichzeitigkeiten für die 42Mehrzahl seit Theophilus anmerkt, so werden diese Ansätze vielleicht zum Theil aus Einzelüberlieferungen geschöpft sein, die er theils schriftlich aufgezeichnet vorgefunden hat, theils. mündlicher Tradition verdankt.7878   Aus den Untersuchungen Reuterdahl’s (De font. hist. eccles. Euseb. Londini Goth. 1826 p. 56f) und Rienstra’s (De font., ex quibus hist. eccles. opus hausit Euseb. Traiecti ad Rhen. 1833 p. 19) ist hier nichts zu lernen. Es wird desshalb geboten sein, mit Uebergehung dessen, was Eusebius über die 5 ersten antiochenischen Bischöfe bemerkt hat, zunächst die Haltbarkeit seiner Aufstellungen bei den übrigen, soweit möglich, zu prüfen. Diese Prüfung wird zugleich dasjenige ergeben, was sich überhaupt über die Geschichte der antiochenischen Kirche bis auf Tyrannus feststellen lässt.7979   Eusebius erwähnt den Ignatius als zweiten antioch. Bischof nach den Aposteln auch Quaest. ad Stephan. (Mai, Nova patr. biblioth. IV, 1, p. 220, cf. Script, vet. nov. coll. I, 1, 2 [bei Zahn, Patr. App. Opp. fasc. II p. 336]). Diese Stelle bietet nichts Neues.

Theophilus (6). Die Zeitangabe über diesen Bischof, den ersten, von dem Eusebius etwas Näheres sicher weiss, ist noch ganz unbestimmt gehalten. Nach IV, 20 lebte er z. Z. des Soter und Agrippinus; weder sein Amtsantritt noch der seines Nachfolgers ist Eusebius bekannt. Aus den Titeln der Bücher des Theophilus, die Eusebius gesehen hat (drei Bücher ad Autol. gegen die Ketzerei des Hermogenes — katechetische Schriften gegen Marcion), lässt sich nichts sicheres schliessen. Nur das mag bemerkt werden, dass antimontanistische Schriften hier nicht erwähnt sind. Dagegen lässt sich aus den uns überlieferten drei Bücher ad Autol. erweisen, dass Theophilus mindestens noch im ersten Jahre des Commodus gelebt hat.8080   S. oben S. 13f. Zu beachten ist auch, dass Theophil. (III, 27) eine Chronographie des Chryseros citirt, die den Tod des M. Aurelius schon enthielt. Also ist es nicht wahrscheinlich, dass er selbst bereits im ersten Jahr des Commodus geschrieben hat. Dieses ist für die antiochenische Chronologie das erste sichere Datum. Der Bischof Theophilus von 43Antiochien steht im Lichte der Geschichte. Seine Apologie, aber auch seine anderen Schriften, sind weit verbreitet worden und sind sehr bald auch in das Abendland gedrungen. Schon Irenäus hat im. 2. Buch unstreitig die Apologie oder die Schrift wider Marcion benutzt,8181   Vgl. Otto, Corp. Apologett. T. VIII p. 357; dazu Iren. III, 24, 1. IV, 7, 4. IV, 20, 1 mit Theoph. II, 10. Iren. IV, 20, 1 mit Theoph.11, 18. Iren, fragm. 34 (Stieren, T. I p. 845) mit Theoph. II, 4. die Schrift wider Hermogenes ist allem Anscheine nach sowohl Tertullian als Hipolyt bekannt gewesen,8282   Vgl. Ztschr. f. d. histor. Theol. 1874 S. 206-208. Man hat vielleicht anzunehmen, dass Hermogenes von Antiochien (?) nach Carthago ausgewandert ist. War Hermogenes um d. J. 206 oder 207 noch in Carthago am Leben, (Uhlhorn, Fundamenta chronol. Tertull. p. 59. 65), so kann er doch sehr wohl schon 20 Jahre früher als Häretiker bekannt gewesen sein. Von dem Commentar des Theophilus zu den vier Evangelien möchte ich hier schweigen. die Apologie hat Novatian sicher gelesen.8383   Beweisend ist hierführ schon, was Otto zum 3. Cap. des 1. Buchs ad Autol. (n. 3) bemerkt hat. An eine chronologische Aufzählung der Werke des Theophilus bei Eusebius wird nicht zu denken sein; immerhin aber wird man — die Identität des Hermogenes bei Tertullian und Theophilus vorausgesetzt — die Schrift wider diesen lieber vor als nach d. J. 181 angesetzt wissen. Jedenfalls erscheint. die Vorstellung des Eusebius, Theophilus habe schon geblüht, als Soter und Agrippinus ihr Amt antraten wenn man ihm eine solche zuweisen darf bedenklich: denn die Amtszeit des antiochenischen Bischofs muss dann auf mindestens 20 Jahre veranschlagt werden. Wahrscheinlicher ist es, dass Theophilus und Agrippinus gleichzeitig antraten (so die Chronik), etwa um die Mitte der Regierungszeit M. Aurel’s. Sicher bleibt schliesslich nur die Bestimmung Commod. I; nur das wird man hinzufügen dürfen, dass der Mangel einer Ueberlieferung, Theophilus habe sich am Osterstreit und den montanistischen Händeln betheiligt, abräth, seinen Tod allzufern von d. J. 181 zu rücken.

Einen Chronographen Theophilus erwähnt Malal as oftmals44und zwar mit der höchsten Achtung (p. 29, 4, 59, 17. 85, 9. 157, 20. 195, 20. 220, 17. 228, 18. 252, 16. 428, 13. 17). Eine Erinnerung an das 2. u. 3. Buch ad Autol. und die Erwägung des Inhalts der von Malalas mitgetheilten Notizen macht es zweifellos, dass dieser Chronograph identisch ist mit den) antiochenischen Bischof, dass aber das Werk desselben nicht identisch gewesen sein kann mit dein dritten Buch ad Autol., sondern mit dem von Theoph. ad Autol. II, 28. 30. 31. III, 19 citirten Werk irepL iatoptwv. Von den genannten Stellen interessirt uns hier nur direct die im X. Buch p. 252, 16: συνέβη δὲ ἐν τοῖς αὐτοῖς χρόνοις τελευτῆσαι καὶ Μάρκον τὸν ἀπόστολον ἐν Ἀλεκανδρίᾳ τῇ μεγαλῃ, ἐπίσκοπον ὄντα ἐκεῖ καὶ πατριάρχην. καὶ παρέλαβε τὴν ἐπισκοπὴν παῤ αὐτοῦ Ἀνιανός, μαθητὴς αὐτοῦ, καθὼς ὁ σοφὸς Θεόφιλος ὁ χρονογράφος συνεγράψατο. Fasst man als Citat auch nur die Worte, Anianus, der Schüler des Marcus, habe von diesem das Bischofsamt überkommen, so bleibt die Notiz schon interessant genug; denn es lässt sich aus derselben erschliessen: 1) dass die Chronographic des Theophilus eine alexandrinische Bischofs-liste enthalten hat, also doch auch sicher eine antiochenische. 2) Dass die alexandrinische Bischofsliste bei Theophilus ebenso begonnen hat, wie bei Eusebius. Hieraus wird noch einmal wahrscheinlich, dass die alexandrinische Bischofsliste bei Eusebius die des Julius Africanus ist; denn wenn schon unter Marc Aurel (Commodus) ein Antiochener eine alexandrinische Bischofsliste mitgetheilt hat (auch Irenäus III, 3, 1 behauptet die successiones der kirchlichen Bischöfe zu kennen), so wird Africanus in seinem grossen Werk unter Elagabal nicht auf eine solche verzichtet haben. Leider erfahren wir bei Malalas nichts über die antiochenische Liste des Theophilus; denn dass die Nachricht über Petrus und Euodius, welche Malalas unmittelbar vorher mittheilt, nicht jener entnommen ist, scheint offenbar.

Maximinus (7). Wie bemerkt, giebt Eusebius für den Amtsantritt dieses Bischofs gar keinen Ansatz; aber er weiss auch schlechterdings nichts von ihm. Dagegen besitzen wir 45in der sonst ganz unzuverlässigen Chronik des Eutychius Patriarchen v. Alex., (geschrieben i. J. 937) eine Notiz, die der Beachtung werth erscheint.8484   Eutychii Annales edid. Pococke (Oxford 1658) T. I. p. 363 sq. Eutychius schreibt: „Eo tempore scripsit Demetrius patriarcha Alexandrinus ad Gabium (i. e. Caium) Episc. Hierosol., Maximum patriarcham Antioch. et Victorem patriarcham Rom. de ratione computi paschalis et ieiunii Christianorum, et quomodo a paschate Judaeorum deducatur etc.“ In dieser Angabe ist allerdings die Erwähnung des Caius, des 21. jerus. Bischofs, nicht weiter zu controliren; allein das hindert nicht, die Glaubwürdigkeit derselben anzuerkennen. Setzt man mit Lipsius die Zeit des Victor auf d. JJ. 189-199 (198), den Amtsantritt des Demetrius aber — gewiss annähernd richtig auf die JJ. 189-191, so folgt, dass Maximinus nicht später als c. 198 gestorben, Serapion nicht früher als c. 190 Bischof geworden sein kann. Nun bemerkt aber Eusebius, dass Serapion zur Zeit des Commodus bereits regiert habe und für diese Kunde beruft er sich zum zweiten Mal auf eine Ueberlieferung.8585   Vgl. V, 19, 1. Ueber das κατέχει λόγος vgl. oben S. 7 Anm. 3. Schenkt man ihm hier Glauben, so folgt, dass Serapion vor dem 31. Dec. 192 Bischof wurde; dass aber Maximinus jedenfalls noch mindestens i. J. 189 Bischof gewesen ist, ergiebt sich aus den Angaben des Eutychius. Die Amtszeit des Maximin ist also höchstens von 182-192 anzusetzen. Nimmt man an, dass Demetrius bei seinem Amtsantritt sein Schreiben erlassen hat, in welchem, wie es scheint, der kleinasiat.- römische Streit noch nicht vorausgesetzt war, so könnte Serapion schon i. J. 190 angetreten sein. Es wird also bereits auf ungefähr richtiger Ueberlieferung beruhen, wenn der Gewährsmann des Eusebius in der Chronik den Amtsantritt des Demetrius und Serapion auf d. J. 190 datirt hat. Sein chronistisches System verlangte die Gleichsetzung. In Wahrheit wird Serapion 1-2 Jahre nach Demetrius Bischof geworden 46sein. Die Combination der Angaben in der Chronik und der Kirchengeschichte, dass Victor und Demetrius Commod. X (K. G.), Serapion Commod. XI (Chr.) geweiht worden seien, führt somit vielleicht auf das Richtige.8686   Vgl. Lipsius, a. a. Ο. S. 172; dort ist das Datum Commodi XI für Serapion als sicher vorausgesetzt.— Ob aus der Doctrina Addaei (ed. Philipps Cambridge 1876) für den Amtsantritt des Serapion Anhaltspunkte gewonnen werden können, ist mir zweifelhaft. Ungenau ist jedenfalls die Angabe des Eusebius V, 22, dass Serapion noch zu den Zeiten Victor’s und Demetrius gelebt habe. Die Berechnungen früherer Chronologen sind übrigens hier ganz unbrauchbar.

Serapion (8). Dass dieser dem Eusebius durch seine Schriften bekannte Bischof, dessen noch spätere Schriftsteller mit Achtung gedenken8787   Vgl. Socrat, h. e. 1II, 7. und der in den Traditionen der edessenischen Kirche eine grosse Rolle spielt,8888   Vgl. die Doctr. Add. Zahn, Gött. Gel. Anz. 1877 St. 6 S. 173. 179. nicht nur z. Z. der Passahstreitigkeiten und des brennenden Kampfes mit dem Montanismus8989   Wichtig ware es für die Chronologie des Apolinarius v. Hierap. und des Montanismus, die Abfassungszeit des Briefs des Serapion zu bestimmen, aus welchem Eusebius V, 19 Bruchstücke mitgetheilt hat. Aber leider fehlt sowohl hierzu als zur Lösung des Räthsels, welches § 3 bietet, jedes Mittel. gelebt hat, sondern auch noch bis an die Grenze des ersten Decenniums des 3. Jahrh. gelangt ist, lässt sich erweisen. Der Ansatz der Chronik, dass sein Nachfolger Asklepiades im 1. Jahr des Caracalla Bischof geworden, ist allerdings unrichtig9090   S. oben S. 14.; aber andrerseits beweist die Angabe des Eusebius (VI, 12, 1), dass Serapion an einen gewissen Domninus einen Brief geschrieben habe, ἐκπεκτωχότα τινὰ παρὰ τὸν τοῦ διωγμοῦ καιρὸν ἀπὸ τῆς εἰς Χριστὸν πίστεως ἐπὶ τὴν Ἰουδαϊκὴν ἐθελοθρησκείαν,9191   Diese dunklen Worte werden durch eine Erinnerung an Spart. Sept. 17 nicht erhellt. dass Serapion die Verfolgung unter Septimius noch erlebt hat. Schwere Drangsale mllssen die antiochenische Kirche damals betroffen haben; ja man wird aus dem Brief, 47den Alexander an diese Kirche aus dem Gefängniss geschrieben hat,9292   Euseb. VI, 11, 5. 6. Der Styl ist interessant. τῇ μακαρίᾳ ἐκκλησίᾳ — ἡ ἁγία τ. Ἀντ. ἐκκλησία — κύριοί μου ἀδελφοί. schliessen dürfen, dass zwischen Tod des Serapion und Amtsantritt des Asklepiades eine Sedisvacanz in Antiochien stattgefunden hat. Da Eusebius in der Chronik es vermieden hat, den Asklepiades 4 Jahre nach Zephyrin zu setzen, so wird seine Angabe dort ungefähr richtig sein. Asklepiades wird um d. J. 209 das bischöfliche Amt erhalten haben.

Asklepiades (9). Für die Amtsdauer dieses Bischofs setzt Eusebius in der Chronik 5 Jahre an. In der KG. hat er sich so unklar ausgedrückt, dass man nicht sicher erkennen kann, ob er den Tod desselben in die Zeit you Macrinus bis Alex. Severus oder in die Regierungszeit des letzteren verlegt. Ersteres ist nur dann das wahrscheinlichere, wenn der Ansatz in der Chronik auch nur annähernd richtig sein soll. Ob aber Philetus noch unter Caracalla oder bereits unter Elagabal sein Amt angetreten hat, lässt sich nicht mehr entscheiden. Die in der KG. angesetzten Gleichzeitigkeiten mit römischen Bischöfen geben keinen sicheren Fingerzeig.

Philetus (10). In der Chronik sowohl wie in der KG. wird der Nachfolger dieses Bischofs gleichzeitig mit Pontianus gesetzt (die Chronik stellt ihn nach ihrem Schema ein Jahr vor diesen); also ist Philetus c. 230 gestorben. Näheres ergiebt sich im Folgenden.

Zebinus (11). Bestimmte Angaben macht Eusebius auch über diesen Bischof, der wie sein Nachfolger Babylas — aus dem Namen zu schliessen — Syrer von Geburt gewesen ist, nicht. Doch scheint derselbe eine längere Zeit regiert zu haben; denn Eusebius, der den Amtsantritt des Zebinus mit dem des 17. röm. Bischof in der Chronik ungefähr gleichzeitig setzt, datirt seinen Tod ungefähr gleichzeitig mit dem Amtsantritt des 23. Bischofs, d. h. in Wahrheit auf d. J. 256. Allein gerade diese Angaben sind sehr unzuverlässig; man hat sich hier 48daher lediglich an die KG. zu halten, die den Amtsantritt des Babylas allerdings sehr ungenau — gleichzeitig setzt mit der Regierungszeit des römischen Fabianus und dem Amtsantritt des alex. Dionysius. Die Regierungszeit des ersteren (236-250) gibt einen Spielraum von 14 Jahren; der Amtsantritt des Dionysius v. Alex. fällt c. 247, eher später; man wird es deshalb für wahrscheinlich — nicht für sicher — halten dürfen, dass Zebinus nicht schon unter Gordianus, sondern erst unter Philippus Arabs gestorben ist. Für die genauere Bestimmung seines Amtsantrittes wird aber noch folgende Beobachtung von Bedeutung sein. Nach Euseb. h. e. VI, 23, 4 empfing Origenes auf seiner Reise nach Griechenland in Cäsarea die Presbyterweihe, während Zebinus antiochenischer Bischof war. Nun fällt eben dieses Ereigniss sicher noch in die Amtszeit des alex. Bischof Demetrius d. h. sicher 1-2 Jahre vor d. J. 232.9393   Auf nähere Bestimmungen der Zeit, in welcher die alex. und römischen (unter Pontianus) Synoden gegen Orig. gehalten wurden, wird zu verzichten sein; s. die sorgfältigen Untersuchungen von Lipsius, a. a. O. S. 195-197. Noch an den Nachfolger des Pontianus Fabianus hat Origenes ein Rechtfertigungsschreiben gesandt (Euseb. h. e. VI, 36). Mithin ist der Amtsantritt des Zebinus entweder auf d. J. 231 oder vielleicht noch um etwas früher zu datiren.

Babylas (12). So unsicher der Amtsantritt dieses Bischofs ist, dessen Leben und Martyrium ein Sagenkranz umzieht,9494   So wird bereits von dem Bischof Leontius v. Antioch. (c. ann. 350) Babylas als derjenige Bischof bezeichnet, der in jener von Euseb. h. e. VI, 34 berichteten Geschichte die Hauptrolle gespielt hat (Chron. pasch. p. 503 sq.). Spätere Legenden von Chrysostomus Zeit ab können hier unerwähnt bleiben, ebenso die Acten S. Babylae (Boll. Jan. T. II p. 569 sq). Ueber J u l i a n und the Gebeine d. h. Babylas vgl. Rode, Gesch. d. Reaction Kaiser Julian’s (1877) S 73 f. so wahrscheinlich ist es, dass er bereits z. Z. des Kaiser Philippus Bischof gewesen und so zweifellos, dass er in der decianischen Verfolgung nach abgelegtem Bekenntniss im Gefängniss gestorben 49ist.9595   So urtheilt auch Lipsius a, a. O. S. 199. Nach der Chronik freilich wäre auch sein Amtsantritt sicher zu datiren. Schien es doch, als habe Eusebius hier gerade eine Ueberlieferung zur Verfügung gehabt, wenn er den Amtsantritt des Fabius noch in dasselbe Jahr setzt, in welchem Babylas den Bischofsstuhl bestiegen hat. Allein dieser Angabe ist nicht zu trauen; denn in der Kirchengeschichte verräth Eusebius nichts idavon, dass Babylas nur so kurze Zeit — weniger als ein Jahr — regiert habe Lässt er doch die Möglichkeit offen, den Babylas sich sogar schon unter Gordianus als Bischof zu denken. Man wird desshalb vermuthen dürfen, dass die ’seit der Mitte des 4. Jahrhunderts inachweisbaren Legenden, die Babylas in einen Zusammenhang mit dem Kaiser Philippus bringen, einigermassen im Rechte sind, und dass der antiochenische Bischof nicht erst unmittelbar vor dem Tode des Philippus das Amt angetreten hat, dem er bereits unter Decius (i. J. 250) entrissen wurde.

Fabius (13). Dieser Bischof ist neben Serapion die verhältnissmässig deutlichste Gestalt in der Reihe der antiochenischen Bischöfe bis auf Tyrannus. Sein Antritt fällt in das Jahr 250; die Zeit seines Todes muss aus den sicheren Angaben ermittelt werden 1) dass er z. Z. des römischen Cornelius gelebt hat, 2) dass Cornelius ihn überlebt hat. Hinzuziehen sind weitere Mittheilungen 1) die im Chron. pasch., er habe 3 Jahre regiert, 2) die des Eusebius in der Chronik, aus welcher auf eine zweijährige Amtsdauer zu schliessen ist (Aber gleichgesetzt Valer. et Gallieno I), 3) die des Eusebius in der Kirchengeschichte, nach welcher z. Z. als das Toleranzedict des Gallienus erlassen wurde (i. J. 260) den Stuhl Antiochiens Demetrianus, der Nachfolger des Fabius, inne hatte. Dass Fabius z. Z. des Cornelius lebte, lehrt der Brief dieses Bischofs an ihn (VI, 43, 3 f.), dass’ Fabius den Cornelius nicht überlebt hat, lässt sich aus 2 Briefen des alexandrinischen Dionysius folgern. 50In dem einen (VI, 46, 3 f.) berichtet Dionysius an Cornelius unter anderem, dass Fabius gestorben sei, in dem anderen (VII, 5, 1 f.) theilt dieser rührige Vermittler dem römischen Stephanus den Ausfall einer antiochenischen Synode mit, bei welcher Demetrianus zugegen gewesen. Lipsius hat in sehr gründlicher Untersuchung, ohne zunächst auf die antiochenische Chronologie Rücksicht zu nehmen, gezeigt,9696   A. a. O. S. 200-210. dass Cornelius von Anfang März 251 bis Mitte Juni 253 Bischof gewesen ist. In diesen Zeitraum, näher aber in das Jahr 252 oder 253,9797   Denn eine nur einjährige Amtszeit des Fabius ist gänzlich unbezeugt. muss der Tod des Fabius, des der katharischen Bewegung zugeneigten antiochenischen Bischofs, fallen. Der Brief des Cornelius an ihn ist aller Wahrscheinlichkeit nach noch im J. 251 geschrieben. Der Brief des Dionysius an denselben, dessen Pointe deutlich in §§. 5 u. 6 (VI, 42) liegt, führt auch nicht über das J. 251 hinaus. Ob das c. 44 von Eusebius mitgetheilte Fragment eines Schreibens des Didnysius an Fabius demselben Briefe angehört, ist nicht sicher, aber wahrscheinlich. Wenn nun Dionysius in einem Briefe an Cornelius berichten kann, dass die Bischöfe Helenus von Tarsus, Firmilianus von Kappadocien, Theoktistus von Cäsarea ihn zu einer Synode nach Antiochien eingeladen haben, „wo Einige die Spaltung des Novatus in Ansehen bringen wollten“,9898   Nach dem Vorgang Anderer hat Förster (Ztschr. f. d. hist. Theol. 1871 S. 60) angenommen, dass die Synode von Novatianern berufen worden sei, aber dies ist nicht wahrscheinlich. und er in diesem Zusammenhang des Todes des Fabius gedenkt, so wird unzweifelhaft anzunehmen sein, dass eben der Tod des Fabius und die Sedisvacanz zu Antiochien jene Bischöfe bewogen hat, dort ihre Hebel anzusetzen. Diese Synode, zu der Demetrianus nicht eingeladen, der er aber (VII, 5, 1). allem Anschein nach präsidirt hat — sie stellte den kirchlichen Frieden im Orient wieder her —, fällt also in das. Todesjahr des Fabius. Aber ob sie i. J. 252 oder 51erst 253 abgehalten worden ist, kann nicht mehr sicher ermittelt werden. Indess ist hier vielleicht der Angabe der eusebianischen Chronik zu trauen; denn, wie oben bemerkt, gibt sie für den Amtsantritt des Demetrianus keine relative römische Gleichzeitigkeit. Sie setzt denselben 2272 Abr. = 254 p. Chr. = Valerian und Gallienus I, also in Wahrheit 3-4 Jahre nach dem Tode des Babylas.9999   Dieser ist in der Chronik zu spät angesetzt, so dass dort nur zwei Jahre für die Amtszeit des Fabius berechnet werden können. Nun kann aber Fabius spätestens i. J. 253 gestorben sein und gerade drei Jahre werden ihm in Chron. pasch. gegeben. Mithin ist es wahrscheinlich, dass Demetrianus zwischen Herbst 252 und Frühling 253 sein Amt angetreten hat.100100   Die politischen Verhältnisse, in welchen sich bald nach der antioclienischen Synode Syrien befand, schlossen die Kirche Antiochiens ab gegen die Stürme, aber auch gegen die Bewegungen, welche in I dem Zeitraum von 253 bis in die Mitte der sechziger Jahre die römisch-griechischen Kirchen betrafen. Daher auch das Schweigen der sonst so reichlich fliessenden Quellen über Antiochien.

Demetrianus (14). Das Toleranzedict des Gallienus (v. J. 260) hat nach der Kirchengeschichte dieser Bischof erlebt. Der Amtsantritt seines Nachfolgers wird in der Kirchengeschichte durch „ἐν τούτῳ“ gleichzeitig gesetzt mit dem des römischen Dionysius; die Chronik, ihrem Schema getreu, stellt ihn ein Jahr früher. Darnach wäre Paulus etwa zwischen 257-260 Bischof geworden, oder, da Demetrianus noch das Toleranzedict erlebt haben soll, im J. 260. Allein letztere Angabe ist ganz unzuverlässig; denn 1) kann dieselbe gar nicht auf direeter Ueberlieferung beruhen, 2) soll nach der Kirchengeschichte auch Sixtus von Rom das Edict erlebt haben, was nachweisbar falsch ist, 3) stellt die Chronik den Amtsantritt des Paulus sogar erst 4 Jahre nach dem Erlass des Edicts, welches sie freilich fälschlich auf 2274 Abr. 256 datirt. Man wird also darauf verzichten müssen, den Amtsantritt des 52Paulus hier näher bestimmen zu wollen, als auf die Jahre 257-260.

Paulus (15). Die Amtsentsetzung dieses Bischofs setzt die Chronik = 2283 Abr. = 265 p. Chr. = Valer. et. Gallieno XII, die Kirchengeschichte stellt die letzte antiochenische Synode in die Regierungszeit des Kaisers Aurelianüs (Juni 270-275) und theilt zugleich ein Schreiben dieser Synode mit, welches an Dionysius von Rom und Maximus von Alexandrien gerichtet ist. Letztere Angabe beweist, dass Paulus nicht vor d. J. 264 (265) und nicht später als 268 abgesetzt worden sein kann. Allein es ist, nur überwiegend wahrscheinlich, dass Dionysius von Rom schon December 268 gestorben ist; möglicherweise ist sein Tod später anzusetzen. Die Angabe der Chronik muss nun von vornherein ausser Betracht bleiben, da der Ansatz 2283 Abr. höchst wahrscheinlich als die Mitte zwischen 2278 (Amtsantritt des Paulus) und 2283 (Amtsantritt des Timäus) gewählt ist. Aber auch die Behauptung der Kirchengeschichte, die letzte Synode gegen Paulus sei z. Z. Aurelian’s abgehalten worden, erregt gegründeten Verdacht; denn sie lässt sich einfach aus dem erklären , was Eusebius VII, 30, 19 berichten konnte. Mithin ist lediglich bei der chronologischen Notiz zu verharren, die dem Eingang des Synodalschreibens entnommen werden kann. Hiezu ist noch folgendes zu bemerken: 1) mehrere Synoden haben sich zu Antiochien in aufeinanderfolgenden Jahren mit der Sache des Samosateners befasst. 2) Dionysius von Alexandrien ist nicht zur letzten, sondern zu. einer früheren eingeladen worden. Mithin kann Paulus frühestens 266, wahrscheinlich erst 267 oder 268, spätestens — und dies Datum ist unwahrscheinlich — 269 abgesetzt sein. Näheres lässt sich hier durch keine Kunst ermitteln. Die Remotion des Bischofs aus dem Kirchenhause erfolgte erst einige Jahre später unter Aurelian.101101   In der Hauptsache stimmen diese Ausführungen mit den von Lipsius (a. a. O. S. 224-231) gegebenen. Die Wiederlgung der Hypothese v. Gutschmid’s (l. c. p. 24), die letzte antioch. Synode habe i. J. 272 stattgefunden, scheint mir gelungen (a. a. O. S. 226 f.). Weiteres in dieser Frage s. S. 64.

53

Domnus (16). Timäus (17). Cyrillus (18). Aus der Kirchengeschichte lassen sich die Amtszeiten dieser Bischöfe überhaupt nicht näher bestimmen. Sie werden mit den römischen Bischöfen Felix, Eutychianus, Cajus, Marcellinus (269-296 f.) gleichgesetzt. Nach der Chronik ist Timäus zu Felix, Cyrillus zu Eutychianus geordnet, aber nach dem bekannten System. Der Ansatz für den Amtsantritt des Ersteren ist jedenfalls zu früh; denn es hätte Domnus dann nur bis zum J. 238 (respect. 270) gelebt, was unmöglich ist. Der Ansatz für Cyrill wäre nach ann. Abr. auf d. J. 280, nach römischer Gleichzeitigkeit auf d. J. 274, nach Kaisergleichzeitigkeit auf d. JJ. 279-80 zu berechnen. Man wird also nur soviel hier schliessen dürfen, dass Domnus und Timäus nur kürzere Zeit regiert haben, und dass Cyrillus z. Z. des Probus um 280 sein Amt angetreten hat. Für das Ende dieses Bischofs besitzen wir aber noch eine sehr interessante Notiz. Nach Hieronymus folgte Tyrannus ihm im 18. Jahr des Kaiser Diocletian (Sept. 301-302), nach Eusebius (Kirchengeschichte) hat nicht mehr Cyrillus, sondern sein Nachfolger Tyrannus den eigentlichen Sturm der Verfolgung erlebt, d. h. die Schreckenszeit unter Maximinus Daza. Beide sagen nicht, dass Cyrillus Märtyrer oder Confessor geworden sei. Dagegen wird in der fassio sanctorum quattuor coronatorum102102   Edit. print. bei Mombritius, Sanctuar. I fol. 160. Dann Wattenbach (Wiener SB. Philos.-hist. Klasse 1853. Bd. X S. 115-126 u. bei Büdinger, Unters. z. röm. Kaisergesch. Bd. III 1870 S. 321-338). Dazu v. Karajan (Wiener SB. a. a. O. S. 127 f.), Keim (Deutsche Vierteljahrsschr. II. Jahrg. H. 1), Hunziker (bei Büdinger, a. a. O. Bd. II S. 149. 263. Bd. III S. 3-11), Benndorf (bei Büdinger, a a. O. Bd. III S. 339-356), Büdinger. (a. a. O. Bd. III S. 357-379), Duncker (Rhein Mus. f. Philol. Bd. 31 S. 440-445), Mason ( The Persecut. of Dioclet. [1876] S. 259-271), vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen 1. Bd. 4. Aufl. S. 37 f. erzählt, dass die vier Steinmetze in Pannonien, Claudius, Castorius, Symphorianus und 54Nicostratus, welche heimlich Christen waren, den Simplicius gewonnen hatten, der nach der Taufe begehrte. „Et coeperunt quaerere sacerdotem et invenerunt episcopum in custoia religatum nomine Cyrillum de Antiochia adductum, pro nomine Christi vinctum, qui iam multis verberibus fuerat maceratus per annos tres. Ad quem venientes noctu . . . . quem invenerunt in catenis constrictum cum aliis multis confessoribus, et ingressi ad beatum Cyrillum, miserunt se ad pedes eins et rogaverunt ut baptizaret Simplicium.“ Das folgende ist in diesem Zusammenhang nicht weiter. interessant, nur der Schluss ist wieder wichtig: die christlichen Steinmetze starben den Märtyrertod (am B. Novemb.), „sanctus vero Cyrillus episcopus hoc audiens dum esset in carcere, afflixit se et transivit ad dominum.103103   Vgl. Wattenbach bei Büdinger, a. a. O. S. 327 f. S. 337. Es ist hier nicht der Ort, zu zeigen, dass das Martyrium der 4 Steinmetze nicht schon auf das J. 294 datirt werden darf (so v. Karajan, Keim und früher Hunziker). Hunziker und Mason sind unabhängig von einander übereingekommen, dass die Passio derselben in das J. 306 zu verlegen ist. Dagegen hat sieh auch bisher kein Widerspruch erhoben.104104   Auch Büdinger (a. a. O. S. 312 S. 368) hat, Hunziker beigestimmt. Dem Ansatz liegt die Hypothese zu Grunde, dass der antiochenische Bischof Cyrillus in Folge des zweiten diocletianischen Edicts v. J. 303 (März?) ad metalla verurtheilt worden sei. Diese Hypothese ist in hohem Grade wahrscheinlich, und Hunziker und Mason haben gezeigt, dass die in der Passio geschilderte Situation vortrefflich zu dem vorausgesetzten Datum stimmt. Man mag nun über Alter und Glaubwürdigkeit dieser merkwürdigen Märtyreracte urtheilen, wie man will die Notiz über Cyrillus wird sicherlich zu dem Zuverlässigsten gehören, was sie enthält. Mithin darf als sehr wahrscheinlich gelten, dass Cyrillus im Frühjahr 55303 (i. 19. J. Diocl.) nach Pannonien in die kaiserlichen Bergwerke deportirt worden und dort nach mehr als dreijährigem Aufenthalt gegen Ende d. J. 306 als Confessor gestorben ist.105105   Dass Cyrillus am B. Nov. gestorben sei, ist in d. Passio nicht gesagt (gegen Hunziker, a. a. O. S. 4.). Benndorf ist geneigt (a. a. O. S. 354 f.) als spätesten Termin der passio IV SS. den 25. Juli 306 anzusetzen, weil spätestens an diesem Tage die Weihe der römischen Diocletiansthermen stattgefunden habe, deren Ausschmückung höchst wahrscheinlich die Arbeiten in den Steinbrüchen gelten sollten. Allein da letzteres ganz problematisch ist, so kommt cliesem Schluss keine Beweiskraft zu. Welch’ eine interessante Parallele zu seinem Vorgänger Ignatius! Hier eine Deportation bis nach Rom, dort eine solche bis nach Pannonien! Hier eine Verurtheilung ad bestias, dort ad metalla.106106   Uebermetalla u. Verurtheilung ad metalla s. Marquardt, Röm. Staatsverwattung 2. 13d. (1876) S. 252-258. De Rossi, Bullett. 168 p. 17 f. Rein i. Teuffel, REncycl. V. S. 140 f. VI S. 1122 f. 2403 f. Digest. XL VIII, 19, 8, 6. Dionys. Cur. ap. Euseb. h. e. IV, 23, 10. Tertull. Apolog. 12.27. 29. 39.44. De pudic. 22. Cypr. epp. 76 sq. Dass Cyrillus bis Pannonien geschickt ist, hat Nichts auffälliges; s. Digest. XLVIII, 19, 8, 4: „metalla autem multa numero sunt et quaedam quidem provinciae habent, quaedam non habent; sed quae non habent, in eas provincias mittunt, quae metalla habent“. Wie weit Bischöfe deportirt worden sind z. Z. Diocletian’s, darüber s. Euseb. h. e. VIII, 7. VIII, 13, 5. Und in beiden Fällen schweigt für uns die officielle Tradition.107107   Mit Recht hat Büdinger (a. a. O. S. 373) das Schweigen des Eusebius hier auffallend gefunden. „während Eusebius doch eines anderen damaligen Geistlichen der Kirche von Antiochia, des Presbyter Dorotheus, mit höchstem Lobe gedenke“ (vgl. S. 65). Ob Tyrannus (19) schon i. J. 303 — wie Hieronymus vorauszusetzen scheint — oder erst 306 Bischof geworden ist, kann nicht mehr entschieden werden.

Ich schliesse hieran eine Tabelle, auf welcher die Ansätze der Amtsjahre der antiochenischen Bischöfe bei späteren Chronographen verzeichnet sind, bei Syncellus (edid. Bonn. 1829), Nicephorus (edit. Bonn. 1829), beim Verf. d. Chronograph. syntomon v. J. 853 (Euseb. (Aron. edid. Schoene Vol. I [1875] App. IV) und bei Eutychius, Patriarchen von Alexandrien (Annal. [ann 937] edid. Pococke, Oxon. 1658):

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Chronogr. synt.108108   Vgl. Schoene, 1, c. App. p. 74: εφν ἔτει καὶ γ´ ἔτει Κλαυδίου ἐν Ἀντιοχείᾳ ἐπισκόπησαν οὗ̓τοι· ὦν πρῶτος (α) Πέτρος ὁ ἀπόστολος κτλ. Die Liste stammt nach v. Gutschmid ex chronico CPano; sie zählt Petrus als ersten, Cyrillus mithin als 19. Ueber das Chronogr. überhaupt vgl. Lipsius in d. Theol. Lit-Ztg. 1876 S. 544 f. u. derselbe, a. a. O. S. 28 f. Syncell.109109   Vgl. Dindorf, 1. c. p. 627 sq. Petrus apostolorum coryphaeus fundata Autiochiae prima ecclesia evangelium praedicaturus Romam profectus est. Idem Romanae simul et Antiochenae ecclesiae ad obitum usque primus praefuit. — Die eingeklammerten Zahlen für den ungefähren Amtsantritt der einzelnen Bischöfe sind die Jahre p. Chr. n. nach Syncellus. Den Märtyrertod des Ignatius setzt Syncellus unter Trajan i. d. J. 96. Nicephor.110110   Vgl. Dindorf, 1. c. p. 781 sq. Petrus wird als der 1., Cyrillus mithin als der 19. gezählt; dem Petrus sind 11 Jahre angesetzt. Eutych.111111   Vgl. Pococke, l. c. T. I, p. 327 sq. Petrus setzt den Euodius ein, der übrigens hier Arcadius heisst.
1. Euodius 27 (ἐπὶ Δομετιανοῦ). 29 (50) 23 27
2. Ignatius 32 (ἐὶ Τραῖανοῦ ὁ μάρτυς). 20 (64) 4112112   Ἰγνάτιος ὁ θεοφόρος, ὁ ἐπὶ Τραϊανοῦ μαρτυήσας ἐν Ῥώμῃ, ἔτη δ´. (30) ?113113   Unter Trajan in Rom Märtyrer. (s. Traiano)
3. Heron 20 (ἐ. τ. αὐτοῦ). 20 (95) 10 20 (Trai. VI).
4. Cornelius 14 (ἐ. Ἀδριανοῦ). 13 (109) 13 16 (Hadr. IX).
5. Eros 26 26 (121) 26 12 (Anton. XV)114114   Er heisst Agrabius. Natürlich ist Ant. IV zu lesen..
6. Theophilus 14 (ἐ. Ἀντωνίνου). 3 (153) 13 21(Anton. XVI).
7. Maximinus 14 (ἐ. τ. αὐτοῦ). 13115115   Derselbe wird zweimal (p. 667 u. p. 668) aufgeführt, sowohl z. ann. 165. als z. 172. Serapion wird dreimal (z. ann 172, ann. 185 u. ann. 210) genannt (p. 668, p. 670 u. p. 673); Babylas zweimal (p. 681 u. p. 683); Fabius zweimal (p, 683 u. p. 705); Domnus zweimal (p.714 u.722). Das zweite Mal ist vielleicht „Timäus“ zu lesen(?), der bei Syncellus fehlt. Cyrillus zweimal (p. 722 u. p. 725). Cyrillus wird fälschlich als der 17. gezählt. (165) (172) 13 9 (Aurel. XV).
8. Serapion 25 (ἐ. Οὐήρου). 25 (172) (185) 25 10 (Commod. V).
9. Asklepiades 9 (ἐ. τ. αὐτοῦ). 9 (210) 9 9 (Septim. III).
10. Philetus 10 (ἐ. Ἀντιονίνου ἄλλου). 8 (215) 8 13 (Septim. XII).
11. Zebinus 6 (ἐ. Ἀλεξάνδρου). 6 (228) 6 9 (Elagab. II).
12. Babylas 13 (ἐ. Νουμερ. κ. Γορδιανοῦ).116116   v. Gutschmid: Numerianum addit ex Actis quibusdam S. Babylae. 13 (231) (237) 13 8 (Alex. Sev. VIII).
13. Fabius 9 (ἐ. Φιλίππου κ. Δεκίου). 9 (244) (246) 9 11 (Gordian. I).
14. Demetrianus 4 (ἐ. Γάλλου κ. Οὐαλλεριανοῦ). 4 (248) 4 8117117   Im ersten Jahr des „Galius und Julianus.“
15. Paulus 8 (ἐ. Αυρηλίου). 8 8 8118118   Paulus ist nach Timotheus (= Timäus) gestellt zum 1. Jahr des Claudius.
16. Domnus 3 (ἐ. τ. αὐτοῦ). 3 (264) 2 (3) 3119119   Im ersten Jahr des „Alerianus“.
17. Timäus 3 (ἐ. Πρόβου κ. Κάρου). (3) 10 (3) 3120120   Im zwölften Jahr des „Alerianus“.
18. Cyrillus 15 (ἐπὶ Διοκλητιανοῦ). 15 (264) 15 15121121   Im zweiten Jahr des „Marunus“. Euris d. h. Tyrannus wird in’s 10. Jahr Diocletian’s gesetzt.
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Die Listen des Syncellus und Nicephorus sind ohne Zweifel dieselben; den 4 = Δ´ ist einfach in 30 = Λ´ zu corrigiren. Welche Zahl bei Euodius die ursprüngliche. ist, ist zunächst nicht zu ermitteln; für Domnus Amtszeit sind bei Nicephorus die zwei Jahre in drei zu ändern. Auch die Liste des Chronogr. synt. geht auf dieselbe Quelle zurück; somit wird, da hier auch Eutychius dieselbe Zahl bietet, bei Nicephorus die Zahl 10 = Ι´ für Timäus in 3 = Γ´ zu corrigiren sein. Demnach stimmen das Chronogr., Syncellus, Nicephorus von Zebinus an bis zum Schluss, ausser dem bei Asklepiades, Serapion, Eros, Heron, überein. Bei Cornelius, Theophilus, Maximinus hat das Chronogr. ein Jahr, bei Ignatius und Philetus zwei Jahre mehr als die anderen beiden, bei Euodius gehen sie alle drei auseinander.

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Das Verzeichniss des Eutychius scheint auf den ersten Blick auf eine andere Quelle zurückzugehen. Nur in den 4 letzten Daten beim 3. und 9. stimmt es mit allen übrigen, beim 1. mit dem Chronogr. syntom. Dennoch ist zu vermuthen, dass ihm dieselben Ansätze zu Grunde liegen. Schon die Uebereinstimmung von 7 Daten unter 17 ist bemerkenswerth; man darf aber weiter auch nicht vergessen, dass die bei Pococke genannten Zahlen aus dem Arabischen, diese aus dem Griechischen stammen. Wie viel Fehler konnten sich da nicht einschleichen! Einige lassen sich vielleicht jetzt noch ermitteln; ja ihre Aufdeckung kann zur Schlichtung des häuslichen Streites zwischen dem Chronogr. syntomon und Syncellus etwas beitragen. So bietet Eut. Nr. 12 8 Jahre = Η´, doch wohl entstellt aus ΙΓ´; so weiter Nr. 10 13 Jahre = ΙΓ´ d. h. möglicherweise Η´; also ist es wahrscheinlich, dass Syncellus und nicht das Chronogr. syntomon hier im Rechte ist. Nr. 6 21 Jahre = Κ Α´, vielleicht ist das Α aus Δ entstellt, dann böte das Chronogr. die richtige Zahl. Doch genug mit diesen Möglichkeiten; jedenfalls ist das Verzeichniss der Amtsjahre, welches Eutychius bietet, nicht weiter zu brauchen. Man hat sich lediglich an die von den .drei anderen gebotene Liste zu halten.

In sechs Ziffern unterschieden sich Syncellus und das Chronogr. Von diesen ist für die Amtszeit des Euodius die Zahl 27 als die richtige durch Eutychius gewährleistet. Fur die Amtszeit des Philetus scheint die Zahl 8, für die des Theophilus die Zahl 14 die ursprüngliche. Die Urliste (A) wird also folgende Amtszeiten enthalten haben:

1) Euodius 27. (Eus. Chronik)   27 J.
2) Ignatius 32 (30). 38 „
3) Heron 20. 21 „
4) Cornelius 13 (14). 14 „
5) Eros 26. 27 „
6) Theophilus 14 (13).  8 „
7) Maximinus 14 (13). 13 „
8) Serapion 25. 20 „
599) Asklepiades 9.  5 „
10) Philetus 8. 12 „
11) Zebinus 6. 25 „
12) Babylas 13. {  2 „
13) Fabius 9.
14) Demetrianus 4.    6 „
15) Paulus 8.  5 „
16) Domnus 3.  6 „
17) Timäus  9 „
18) Cyrillus 15. 22 „

Die Summe dieser Zahlen ist = 250, resp. 245J. Vom 18. Jahr Diocletian’s an gerechnet führt das auf d. J. 57 resp. 52 p. Chr. n. zurück; vom 10. Jahr Diocletian’s an auf d. J. 49 resp. 44. Mit diesen Daten ist aber nichts gewonnen. Ebensowenig verrathen die angegebenen Kaisergleichzeitigkeiten zunächst irgendwie, dass ihnen richtige historische Erinnerungen zu Grunde liegen. Am wenigsten ist mit den Ansätzen des Syncellus anzufangen; aber auch die des Eutychius geben ihnen wenig nach. Um so mehr fallen gewisse Uebereinstimniungen zwischen den Zeugen auf. So setzen alle den Tod des Ignatius unter Trajan, den Cornelius unter Hadrian (Chronogr. Eutych.), den Theophilus unter Antoninus (Chronogr., Eutych.) u. s. w. Bedeutungsvoller ist es, dass alle drei den Tod des Babylas zu früh setzen; das Chronogr. z. Z. Gordian’s, z. Z. desselben, wie es scheint, auch Syncellus; Eutychius sogar schon unter Maximinus.122122   L. c. p. 384: Nach dem Bericht über den Tod des Babylas unter Maximin fährt Eutych. fort: „Narcissus ergo episc. Hierosol. audito interfectum esse Babilam Patriarcham Antiochenum fuga prolapsus cathedram deseruit. Anno igitur imperio ipsius (scil. Maximini) II factus Dius episc. Hierosol. vice Narcissi annos tres sedit.“ So verworren sind die Nachrichten dieses Chronisten! Vgl. auch das, was S. 396 über Paulus v. Samos. bemerkt ist. Derselbe gilt dem Eutychius als Stifter der Paulicianer. Die Synode v. Antioch., die ihn anathematisirt hat, soll erst nach seinem Tode abgehalten worden sein. Auch andere Beobachtungen führen darauf, dass selbst für die angesetzten Kaisergleichzeitigkeiten gewisse allgemeine 60Ueberlieferungen bestanden, doch hat es keinen Werth diesen nachzugehen. Es erübrigt deshalb nur, die einzelnen Amtszeit-Daten der Urliste zu prüfen, ob etwa irgendwo richtige Ueberlieferungen vorliegen können, ob sie der Chronik, resp. der K. G. des Eusebius entnommen sind, oder endlich, ob sie gänzlich unqualificirbaren Quellen entstammen.

Zunächst ist klar, dass die Ansätze für die 7 ersten Bischöfe aus der Chronik des Eusebius abstrahirt sind. Ihre Summen stimmen, wenn man in der Liste A die je höchsten Daten addirt, genau — dort = 147 J., bei Eus. = 148 J. Der einzige nennenswerthe Unterschied besteht darin, dass in der Liste A die Amtszeit des Theophilus um 6 Jahre verlängert ist,123123   S. oben S. 14 not. die bei der Zeit des Ignatius in Abzug gebracht sind. Dagegen gehen die Verzeichnisse von Serapion, ab bis zum Schluss so weit auseinander, dass die Annahme einer anderen Quelle für A nicht zu umgehen ist. Aber diese Quelle scheint nur an einigen Punkten, soweit wir sie an gesicherter Ueberlieferung controliren können, zuverlässig; denn nach ihr fällt der Amtsantritt des Asklepiades i. d. J. c. 214124124   Vom J. 42 an gerechnet., der des Philetus c. 223, der des Zebinus c. 231, der des Bäbylas c. 237, der des Fabius c. 250. Hier fällt sofort auf, dass die Quelle der Liste A den Tod des Babylas richtig unter Decius angesetzt haben kann. Also ist sie vielleicht älter als die dazu gesetzten Kaisergleichzeitigkeiten, deren Urheber dieses Datum nicht mehr durchschaut haben oder nicht durchschauen wollten. Aber dieser Ansatz kann der hier unmissverständlich deutlichen Angabe der K. G. Euseb’s entnommen sein. Der Amtsantritt des Asklepiades ist sicher zu spät gesetzt, der des Philetus kann richtig sein, lässt sich aber nicht weiter controliren. Der Ansatz für Zebinus stimmt aber wiederum überraschend genau mit dem, was sich aus der K. G. ermitteln liess, ohne dass hier die Abhängigkeit von jener nachweisbar ist. Also lässt sich die Amtszeit des 61Asklepiades und Philetus ziemlich auf zusammen 21 Jahre berechnen. Am stärksten weichen die Chronik und die Liste A bei Zebinus von einander ab. Die K. G. entscheidet diesen Streit nicht sicher. So wird man es nicht mehr ermitteln können, ob Babylas noch unter Gordianus oder bereits unter Philippus Arabs Bischof geworden ist. Auf spätere Sagen wird nichts zu geben sein.125125   Bekannt ist, dass neben dem Ansatz ἐπὶ Νουμεριανοῦ καὶ Γορδιανοῦ sich auch die Nachricht findet, Babylas sei unter Numerianus Märtyrer geworden. Vgl. Chron. pasch. p. 510. Malal. Chronogr. p. 303 sq. Das Chron. pasch. kennt zwei antiochenische Bischöfe Namens Babylas; der eine soll unter Decius, der andere unter Numerianus den Märtyrertod gestorben sein (p. 503 sq. p. 510). Zu diesen werthlosen Traditionen vgl. die Act. S. Babylae (ad 21. Jan. Boll. T. II, p. 569 sq.). Die folgenden Ansätze sind in A handgreiflich falsch. Fabius kann nicht erst 259 gestorben sein. Ebensowenig kann Demetrianus noch 263 am Leben gewesen sein. Demnach hat man auch der Verlockung zu widerstehen, den Tod des Demetrianus, was an sich möglich ist, auf 260 zu datiren, und nun sich durch die Liste A die Amtsentsetzung des Paulus i. J. 268 bestätigen zu lassen. Möglich ist es allerdings, dass Eusebius Recht hat, wenn er anzugeben scheint, Demetrianus habe das Toleranzedict des Gallienus noch erlebt, möglich, dass die Amtszeit des Paulus in A richtig überliefert ist, aber über blosse Vermuthungen ist nicht hinauszukommen.126126   Mit Recht hat Lipsius (a. a. O. S. 229 f. not.) die Berechnung 250 + 9 + 4 + 8 = 271/72 für die Amtsentsetzung des Paulus abgelehnt. Noch weniger lässt sich mit den 3 folgenden Daten etwas anfangen. Der Amtsantritt des Timäus bleibt darnach so dunkel wie vorher, der des Cyrillus um 280 überwiegend wahrscheinlich, den des Tyrannus im J. 303 resp. 306 darf man wohl für gesichert halten. Im folgenden stelle ich die antiochenische Bischofsliste zusammen, soweit sie heute noch reconstruirt werden kann. Auf die Benutzung anderer Quellen als der bisher besprochenen wird so gut wie ganz zu verzichten sein.127127   3 In dem Cataloge der syrischen Handschriften des Brit. Museums von Wright und in der Bibliotheca Assemanni’s habe ich vergeblich nach älteren antioch. Bischofslisten oder nach hierher gehörigen chronologischen Traditionen gesucht. Auch das Chron. edess. saec. VI (Assemanni I p. 388 sq. Pfeiffer S. 126 f.) enthält nichts. Das Chron. pasch. theilt ausser den schon genannten beiden Angaben über Babylas nur weniges über die antioch. Kirche mit. Z. ann. 36 (p. 431): Τετάρτῳ ἔτει τῆς εἰς οὐρανοὺς ἀναλήφεως τοῦ κυρίου Πέτρος ὁ ἀπόστολος ἀπὸ Ἱεροσολύμων ἐν Ἀντιογείᾳ τ. μεγάλῃ τὸν λόγον τοῦ θεοῦ ἐδίδασκεν, καὶ τὴν χειροτονίαν τῆς ἐπισκοπῆς δεξάμενος ἐκεῖσε ἑαυτὸν ἐνεθρόνισεν, πεισθεὶς τοῖς ἀπὸ Ιουδαίων γενομένοις χριστιανοῖς. καὶ τοὺς ἐξ ἐθνῶν πιστοὺς οὐκ ἐδέξατο οὐδὲ ἠγὰπα, ἀλλ᾽ οὕτως ἐάσας αὐτοὺς ἐξῆλθεν ἐκεῖθεν. Z. ann. 105 (p. 472): Tod des Ignatius in Rom (nach d. Chronik d. Eus.). Z. ann. 257 p. 506): Brief des Cornelius an Fabius (nach der K. G. des Euseb.). Wichtig ist, dass das Chronicon (p. 503) bei Erwähnung des Babylas die Amtszeit seines Nachfolgers auf 3 Jahre angibt. Dieses Datum kann weder der Liste A noch der K. G. des Eusebius entnommen sein, vielleicht aber der Chronkik (?). — Joh. Malalas bringt ausser der Nachricht über Babylas nur 1) jene bekannte verworrene Notiz über Ignatius (p. 276), deren unglückliche Ausnützung durch Volkmar Zahn mit Recht abgewiesen hat (a. a. O. S. 66 f.; dort auch Nachweisungen über die Zeit des Malalas); 2) jene oben bereits erwähnten Mittheilungen aus der Chronographie des Theophilus, von welchen uns die eine von Wichtigkeit gewesen ist. Die antiochenische Stadtchronik, welche theils direct, theils in der Umarbeitung des Domniuus in der Chronik des Malalas enthalten ist (vgl. Dierauer bei Büdinger, a a. O. Bd. I. S. 155 f. Anm. Bd. III, S. 373, ist in ihren älteren Bestandttheilen bis zum 4. Jahrh. heidnischen Ursprungs. Ueber Cedrenus, u s. w. kann füglich geschwiegen werden. Dagegen ist noch ein Blick auf das Chronicon ecclesiast. des Gregorius Barhebräus (edid. Abbeloos et Lamy, Lovanii 1873) zu werfen, welches auch schon Zahn (PP. App. Opp. II p. 372 sq.) beachtet hat. Gregorius hat die Ereignisse, die er mittheilt; einer antiochenischen Bischofschronik eingitzeichnet. T. I p. 32: Zwei Jahre nach der Befreiung aus dem Gefängniss in Jerusalem kommt Petrus nach Antiochien, gründet die dortige Kirche und setzt den Euodius ein. p. 40: Post Petrum apostolorum principem Euodius. Sedit ille ut primus Antiochiae episcopus. p. 42: Post Euodium Ignatius igneus (sein römisches Martyrium unter Trajan wird erwähnt. p. 92: Post lgnatium igneum Eron, tempore Plinii secundi (Brief des Plinius an Traj.;n). p. 44: Post Eron Cornelius (z. seiner Z. der Häretiker Cerinth in Corinth). p. 44: Post Cornelium Eudus (seil. Eros) annis XVI (z. s. Z. Marcion). p. 44: Post Eudum Theophilus (Verf. orthodoxer Bücher). p. 46: Post Theophilum Maximus annis XVIII (Justin’s Apologie au Antoninus). p. 46: Post Maximum Serapion annis XXI (jerus. Synode unter Narcissus in der Passahfrage) p. 46: Post Serapionem Asclepiades annis XII. Hic maxime inclaruit fidei confessione (z. s. Z. Bardesanes). p. 50: Post Asclepiadem Philippus (scil. Philetus) (z. s. Z. Origenes). p. 2: Post Philippum Zebinus scu Zebilus, natione Syrus (z. s. Z. Narcissus v. Jerus.). p. 54: Post Zebinum Babylas (ann. VIII, Märtyrer, z. s. Z. Gregorius Thaumat., Decianische Verfolgung, Anfang des Eremitenlebens). p. 54: Post Babylam Fabius (Märtyrer unter Decius, Novatus) p. 56: Post Fabium Demetrius (z. s. Z. Novatus, Sabellius). p. 58: Post Demetrium Paulus Samosatenus (zwischen die erste und letzte gegen ihn gehaltene Synode wird ein Zeitraum von 4 Jahren angesetzt). p. 60: Post Paulum Samos. Domnus (z. s. s. Z. Manes). p. 62: Post Domnum Timotheus (z. s. Z. Euseb. Laodicen., Anatolius. Theodotus Alex.). p. 64: Post Timotbeum Cyrillus (z. s. Z. Meletius Pontic. und die Verfolgung unter Numerianus) p. 64: Post Cyrillum Tyrannus. Die Reihenfolge der Bischöfe, wie sie Barhebräus hier gegeben hat, ist die bekannte. Nur zu 5 Bischöfen (Eros 16, Maximinus 18, Serapion 21, Asklepiades 12, Babylas 8) hat er die Amtsjahre hinzugesetzt. Von diesen stimmt kein einziges mit der Liste A; nur der Ansatz für Babylas ist derselbe wie bei Eutychius. Handgreiflich falsch ist die Angabe der Amtszeit des Maximinus. Bei Eros ist vielleicht 26 J. statt 16 zu lesen, was mit A stimmen Würde. Die Mittheilung über die Zeit des Serapion kann aus der Chronik des Eusebius abstrabirt sein; sie trifft jedenfalls genau das Richtige (dass direct oder indirect das Chron. des Eusebius dem Barhebräus zu Grunde liegt, zeigt auch die Verwechselung Philetus-Philippus). Dagegen gehen die Ansätze für Asklepiades und Babylas nicht auf die Chronik Euseb’s zurück. Aber es erscheint beachtenswerth, dass diese Zahlen, so weit wir die Geschichte der antiochenischen Bischöfe ermitteln können, nacht unmögliche sind. Indess auch die Ansätze in A sind nicht unmöglich, und so wird man der hier ganz unzuverlässigen Chronik Euseb’s gegenüber vielleicht nur dies festhalten dürfen, dass Asklepiades mindestens 9, Babylas mindestens 8 Jahre Bischof gewesen ist(?). Die Gleichzeitigkeiten, welche Barhebräus angegeben, scheinen auf die Chronik des Eusebius zurückzugehen, sind aber ganz confus. Fabius, für welchen übrigens Barhebräus auch nur eine kurze Amtszeit angenommen, wird als Märtyrer in der decianischen Verfolgung genannt — eine unerhörte und erweisbar falsche Nachricht. Dagegen scheint die Nachricht, zwischen der ersten und letzten der gegen Paul v. Samos. gehaltenen Synoden habe ein Zeitraum von 4 Jahren gelegen, richtig; sie stimmt in $berrascbender Weise mit dem zusammen, was sich der K. G. des Eusebius entnehmen lässt, während doch Eusebius eine directe Zahlangabe nicht gemacht hat.
   Hier sei noch folgendes angeschlossen. Barhebräus citirt in der Vorrede und auch sonst das chronographische Werk eines gewissen Andronicus; der nach Elias Nisibenus z. Z. d. Kaiser Justinian gelebt und „canones annorum“ geschrieben hat (vgl. Abbeloos, T. I p. 5 n. 1); näheres über ihn weiss man nicht. Leider aber ist die Chronographie des Elias saec. XI (Mus. brit. Rich. 7197 [nicht 7179, wie es bei Abbeloos, a. a. O. heisst; vgl. Abbeloos, a. a. O. p. 36. Lipsius, a. a. O. S. 36]; vgl. über ihn Bickell, Conspect. rei lit. Syr. p. 40 not. 15. p. 57) noch nicht edirt worden. Abbeloos hat einige Stellen ausgeschrieben, von denen uns folgende interessiren. p. 41 n. 3: Elias datirt unter Berufung auf Euseb’s Chronik das Martyrium des Ignatius auf d. J. 421 Gr. = c.110 p. Chr. p. 43 n. 1: Cornelius Amtsantritt 442 Gr.= c. 131 p. Chr. p. 46 n. 6: Asklepiades Amtsantritt unter Berufung auf Andronicus 523 Gr. = c. 212 p. Chr. p. 51 n. 1: Zebinus Amtsantritt unter Berufung auf Eusebius Chron. 540 Gr. = c. 229 p. Chr. Diese Zahlen sind in der That die des eusebianischen Chronicons, nur um 2-3 Jahre verschoben. — Die antiochenische Bischofsliste bei Lequien (Oriens Christian. T. II [1740] p. 699 sq.) ist unkritisch zusammengestellt. Auf ihr beruhen die Angaben von Gams (Series Episcoporum [1875] p.433). Doch ist mir nicht bei allen Ansätzen von Gams die Quelle deutlich gewesen.

62

Die antiochenische Bischofsliste.

Euodius, Ignatius, Heron, Cornelius, Eros.

6. Theophilus, † frühestens 182 (er citirt ad Autol. III, 27 die Schrift des Chryseros, in welcher der Tod des Marc Aurel verzeichnet war).

7. Maximinus, † frühestens 189, spätestens 192.

8. Serapion, † um 209.

9. Asklepiades, † unter Caracalla (211-217) oder vielleicht erst unter Elagabal (218-222).

10. Philetus, † nicht lange vor 229-231.

11. Zebinus, † vielleicht erst unter Philippus Arabs 244-249, oder schon z. Z. des Gordianus (238-244).

12. Babylas, † 250 im Gefängniss während der Verfolgung unter Decius.

13. Fabius, † Ende 252 oder Anf. 253. (In dieselbe Zeit fällt die grosse antiochenische Synode, auf welcher die novatianische Angelegenheit zum Austrag gebracht wurde).

14. Demetrianus, † zwischen 257 u. 260, vielleicht i. J. 260.

15. Paulus, des Amtes entsetzt sehr wahrscheinlich 268, frühestens 266, spätestens 269. (Die erste gegen ihn gehaltene antiochenische Synode 264).

16. Domnus.

17. Timäus, † um 280.

18. Cyrillus, † wahrscheinlich Ende 306 in der Gefangenschaft (in die Bergwerke Pannonien’s deportirt auf Grund des 2. Edicts Diocl.’s 303).

63

So lückenhaft und unsicher ist unsere Kenntniss von der Geschichte der antiochenischen Kirche in den drei ersten Jahrhunderten. 64Nimmt man das Wenige hinzu, was wir aus der Apostelgeschichte, dem Galaterbrief, aus den Angaben über 65einige antiochenische Gnostiker, aus den Pseudoclementinen und aus der Geschichte der Beziehungen zwischen Edessa und Antiochien entnehmen können, so wird so ziemlich Alles genannt sein, was in Frage kommen kann. Ob aus der Entstehungsgeschichte der Peschîto irgend etwas zu gewinnen ist, muss ich dahingestellt sein lassen. Das aber, was apokryphe Apostelgeschichten, wie die Acta Barnabae auctore Marco und andere, bringen, ist gänzlich werthlos. Auch aus den Märtyreracten, soweit sie uns bekannt, ist nichts zu entnehmen. In der Passio S. Nicephori (Ruinart, Act. Mart. sinc. [Veron. 1731] p. 208 sq.), die um d. J. 260 stattgefunden haben soll, kommt ein antiochenischer Presbyter Sapricius vor, der in der Verfolgung verleugnet hat. Paul v. Samosata wird nicht genannt; aber es wäre denkbar, dass man dem antiochenischen Clerus um 260 alles mögliche Schlimme zugetraut und zugeschrieben hat. Doch dem sei wie ihm wolle — die Acten sind jedenfalls aus später Zeit, und es ist nichts aus ihnen zu lernen. Das Antiochien, welches in den Acta disputat. S. Achatii (Ruinart, 1. c. p. 128 sq.) vorkommt, ist sowenig das syrische als das in den Acten der h. Thecla genannte. Ueber den angeblichen antiochenischen Presbyter Hippolyt, der in dem novat. Schisma eine Rolle gespielt haben soll, vgl. Döllinger, Hippol. u. Kallistus (1853) S. 51 f. Iwanzow-Platonow, die Häres. u. Schismen d. 3 ersten Jahrh. (1877) S. 72-133 [russ.].

Eusebius hat über die Kirche Antiochiens unstreitig mehr gewusst, als er erzählt hat. Die Passio Cyrilli kann ihm nicht 66unbekannt gewesen sein. Berichtet er doch sonst , im B. Buch seiner K.G. umständlich nicht nur die glorreichen Martyrien einer ganzen Reihe von Bischöfen, sondern auch (c. 13, 2) das Todesleiden des antiochenischen Presbyter Lucian und rühmt den Dorotheus Aber wir wissen. nicht einmal mehr anzugeben, warum er hier so wortkarg gewesen ist. Allerdings — das Menschenalter nach der Zeit der valerianischen Verfolgung ist in der Kirchengeschichte überhaupt eines der dunkelsten. Dass wir ahnen, weshalb die Tradition es in Schweigen begraben, ist eine geringe Entschädigung.

Ob die Briefe des, Ignatius, soweit sie Schlüsse auf den Zustand der antiochenischen Kirche zulassen, eine sichere Quelle sind, das ist die Frage, die hier nicht weiter erörtert werden soll.


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