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3) Schlussfolgerung

Wir müssen uns unbedingt davor hüten, irgend jemanden zu den Nichterwählten zu zählen, ganz egal wie sündig er uns erscheinen mag, denn auch die wertloseste Person kann, wie wir wissen, vom Heiligen Geist zu Glauben und Umkehr gebracht werden. Seine Bekehrung kann noch in der Zukunft liegen. Daher hat niemand das Recht, seinem Mitmenschen jene Erwählung einfach abzusprechen, denn er weiß nicht, was Gott noch mit ihm vorhat. Wir können allerdings sagen, dass jene, die in Unbußfertigkeit sterben, sicher verlorengehen — die Schrift sagt das ausdrücklich.

Wir können nicht behaupten, jeder Christ habe diese Sicherheit, denn sie kann richtigerweise nur aus der Kenntnis eigener Beweggründe und eigener Kraft erwachsen; jemand, der sich selbst unterschätzt, kann unschuldig ohne diese Sicherheit sein. Zu Zeiten kann der Christ wegen seines schwachen Glaubens sehr entmutigt sein, doch das heißt noch lange nicht, dass er nicht erwählt ist. Wenn der Glaube gestärkt wird und die falschen Ansichten über das Heil verschwinden, dann ist es das Privileg und die Pflicht jedes Christen zu wissen, dass er gerettet ist. Er soll jene Furcht fliehen, die jeden konsequenten Arminianer zeitlebens plagt: dass er wieder abfallen könnte. Wenn daher die Heilsgewissheit auch für den leicht zu erlangen ist, der ein gutes Stück Wegs mit Christus gegangen ist, kann ihr Besitz nicht zum Prüfstein der Rechtgläubigkeit gemacht werden.

Die ganze Schrift hindurch gibt Gott uns das Versprechen, dass jene, die sich ihm in Christus »nahen«, nicht abgewiesen werden und dass jeder, der das Wasser des Lebens ohne Geld und reinen Herzens erwerben will, es umsonst bekommen wird. Der Grund für unsere Sicherheit liegt zum Teil in uns, zum Teil außerhalb von uns. Wenn daher einem echten Gläubigen diese Heilsgewissheit mangelt, liegt der Fehler in ihm selbst, nicht im Heilsplan oder in der Schrift.

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