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12) Zusammenfassung

Die Erwählung ist der Akt der freien Entscheidung Gottes, durch welchen er bestimmt, wer das Erbe des Himmels antreten darf. Der Beschluss dazu existiert von Ewigkeit her. Der Beschluss betrachtet die Menschheit als gefallene Rasse. Die Erwählten werden aus dem Zustand der Sünde herausgerissen und in einen gesegneten Zustand der Seligkeit versetzt. Erwählung meint beides: Mittel und Ziel — die Erwählung zu ewigem Leben begreift in sich auch die Erwählung zu einem gerechten Leben im Diesseits. Der Beschluss zur Erwählung ist durch das ausreichende Werk des Heiligen Geistes vollwirksam. Er wirkt, wann, wo, und wie es ihm gefällt. Gottes allgemeine Gnade würde alle Menschen zum Guten neigen lassen, wenn sie ihr nicht widerstünden. Der Beschluss zur Erwählung überlässt die Nichterwählten ihrem Schicksal — sie gehen ihrer gerechten Strafe entgegen. Manchen Menschen wird erlaubt, dem Bösen zu folgen, das sie freiwillig und zu ihrem eigenen Verderben wählen. Gott könnte in seiner unumschränkten Herrschaft alle Menschen erneuern, wenn er es so wollte. Der Richter der Erde ist gerecht und weitet seine Gnade über eine unzählbare Schar aus, die diese Gnade nicht verdient hat. Die Erwählung basiert nicht auf vorhergesehenem Glauben oder guten Werken, sondern einzig und allein auf Gottes souveränem Wohlgefallen. Der wesentlich größere Teil der Menschheit ist zu ewigem Leben erwählt. Alle, die während ihrer Kindheit sterben, gehören zu den Erwählten. Die Erwählung bezieht sich nicht nur auf Individuen, sondern auch auf Nationen und auf äußerliche und zeitliche Segnungen und Privilegien — Segnungen allerdings, die nicht die Errettung zu ewigem Heil bedeuten. Die Bibel erwähnt und betont die Lehre von der Erwählung von Anfang bis zum Ende.

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