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1) Die völlige Verderbtheit (oder Unfähigkeit)

Im Westminster-Bekenntnis wird die Lehre der völligen Unfähigkeit folgendermaßen formuliert:

»Der Mensch hat durch seinen Fall in den Stand der Sünde alle Fähigkeit des Willens6060     Diese »Unfähigkeit des Willens« bezeichnet der Calvinismus als das Fehlen des »freien Willens«, also der Fähigkeit, die Absicht des Willens zu steuern. Ich kann zwar tun, was ich will (ich unterliege keinem Zwang von außen), kann aber meinen Willen nicht dazu bestimmen, das Gute (im Sinne Gottes) zu wollen, denn ich bin als gefallener Mensch ist ein Sklave der Sünde und daher nicht in der Lage, von mir aus zu wollen, was das Gesetz fordert (= das Gute, das vor Gott gilt). Insofern ist der Wille Sklave der Sünde und damit nicht frei oder besser gesagt neutral (A. d. Ü.). zu irgend etwas geistlich Gutem, das mit dem Heil zusammenhängt, völlig verloren, so dass er als natürlicher Mensch, weil er von diesem Guten ganz und gar abgewandt und in Sünden tot ist, nicht in der Lage ist, sich durch seine eigene Kraft zu bekehren oder sich darauf vorzubereiten.«6161     WB, Art. 9.3.

Paulus, Augustinus und Calvin beginnen mit der Tatsache, dass in Adam alle Menschen gesündigt haben und dass alle Menschen »ohne Entschuldigung« sind (Röm 2,1). Wieder und wieder erklärt uns Paulus, dass wir tot sind in Sünden und Übertretungen, von Gott entfremdet und hilflos. Im Epheserbrief fordert er die Christen auf, sich zu erinnern, dass sie (ihr) »in jener Zeit ohne Christus wart, ausgeschlossen von der Bürgerschaft Israels und fremd den Bündnissen der Verheißung; und ihr hattet keine Hoffnung und wart ohne Gott in der Welt« (Eph 2,12). Beachten wir die fünffache Betonung, während er Ausdruck für Ausdruck aufeinander schichtet, um diese Wahrheit zu bekräftigen!


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